Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung der gehosteten Plattform nisd2.eu, kostenlos und mit Jahreslizenz. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Anlage 1.
Fassung vom 05.10.2026
Teil A: Für jede Nutzung der Plattform
Anbieter der Plattform nisd2.eu („Plattform“) ist die Kardashev Catalyst UG (haftungsbeschränkt), Trierer Str. 6, 50676 Köln, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Simon Orzel, eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRB 126993, USt-IdNr. DE462889433 („Anbieter“).
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Plattform, die der Anbieter unter nisd2.eu betreibt, kostenlos wie mit Jahreslizenz. Teil A gilt für jede Nutzung, Teil B zusätzlich für die kostenpflichtige Jahreslizenz.
Wer die Software selbst betreibt, nutzt sie unter der Open Source Lizenz AGPL 3.0. Für diesen Betrieb gelten diese Bedingungen nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
Die Plattform ist eine Software, mit der Organisationen ihre Pflichten aus NIS 2 und dem BSIG organisieren. Sie bietet strukturierte Abläufe, Formulare, eine Dokumentenverwaltung und die Nachverfolgung offener Punkte.
Die Plattform unterstützt den Kunden in Bereichen, die in seiner alleinigen Verantwortung liegen. Der Anbieter schuldet kein bestimmtes Ergebnis der Umsetzung.
Die Plattform ist keine Rechtsberatung, keine Prüfung einer konkreten fremden Angelegenheit im Sinne des § 2 RDG und keine sonstige Rechtsdienstleistung. Ihre Inhalte (Anforderungsbeschreibungen, Hinweistexte, Formularfelder, Informationsseiten) sind allgemeine Rechtsinformation auf Grundlage öffentlicher Quellen: Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS 2), BSIG, Veröffentlichungen des BSI und Leitfäden der ENISA.
Die Plattform ersetzt keine rechtliche oder fachliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung zu ihrer Lage sollten Nutzer Fachleute hinzuziehen.
Zwischen dem Anbieter und den Nutzern entsteht kein Mandatsverhältnis und kein Beratungsverhältnis.
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Eingaben, für die Feststellung, welche Anforderungen auf ihn zutreffen, für seine Entscheidungen und für die Einhaltung von NIS 2, dem BSIG und allen anderen für ihn geltenden Vorschriften. Wo es angemessen ist, lässt er seine Dokumentation von Fachleuten prüfen.
Die Pflichten aus NIS 2 treffen die Einrichtung und ihre Geschäftsleitung. In Deutschland sind die Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen verpflichtet, die nach § 30 BSIG zu ergreifenden Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und ihre Umsetzung zu überwachen (§ 38 Abs. 1 BSIG). Diese Verantwortung bleibt beim Kunden und seiner Geschäftsleitung. Der Anbieter übernimmt mit der Plattform keine dieser Pflichten.
Die Plattform prüft, ob Formulare vollständig ausgefüllt sind. Ob die Inhalte richtig oder rechtlich ausreichend sind, prüft sie nicht.
Der Anbieter sagt nicht zu, dass die Nutzung der Plattform zum Bestehen von Audits, Prüfungen oder behördlichen Überprüfungen führt, dass sie Maßnahmen von Aufsichtsbehörden verhindert oder dass sie alle Anforderungen abdeckt, die für eine bestimmte Organisation gelten. Die Ergebnisse der Plattform beruhen auf den Eingaben des Kunden.
Die Plattform hat die Eigenschaften, die in A2 und für die Jahreslizenz in B1 beschrieben sind. Eine Garantie im Rechtssinne übernimmt der Anbieter nur, wenn er sie ausdrücklich in Textform als Garantie bezeichnet.
Der Anbieter betreibt die Plattform mit der gebotenen Sorgfalt und behebt Störungen in angemessener Zeit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote ist nicht vereinbart. Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorher an.
Für Ausfälle haftet der Anbieter nach A7.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit er eine Garantie übernommen hat.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; bei der Jahreslizenz gehört dazu die Bereitstellung der Plattform. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) In den Fällen von Absatz 2 ist die Haftung außerdem insgesamt auf die Vergütung begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Anbieter gezahlt hat.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Beauftragten des Anbieters.
(6) Die Pflichten des Kunden aus NIS 2 und dem BSIG übernimmt der Anbieter nicht (A4). Für ihre Erfüllung haftet deshalb der Kunde, nicht der Anbieter.
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter, Schäden und Aufwendungen frei, die daraus entstehen, dass der Kunde die Plattform unter Verstoß gegen diese Bedingungen nutzt, dass er unrichtige, unvollständige oder irreführende Daten eingibt, oder die seinen eigenen Stand der Umsetzung oder seine regulatorischen Pflichten betreffen.
Die Inhalte der Plattform, einschließlich Software, Anforderungsstrukturen, Formulargestaltungen, Hinweistexten und Abläufen, sind geistiges Eigentum des Anbieters. Die Rechte aus der Open Source Lizenz der Software bleiben unberührt.
Alle Daten, die der Kunde eingibt, bleiben seine Daten. Personenbezogene Daten darin verarbeitet der Anbieter nur als Auftragsverarbeiter nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1).
Soweit der Anbieter bei der Nutzung der Plattform personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag als Anlage 1 zu diesen AGB. Er besteht aus den Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 und den Anhängen des Anbieters. Bei Widersprüchen haben die Standardvertragsklauseln Vorrang.
Wie der Anbieter Daten verarbeitet, für die er selbst verantwortlich ist, etwa das Nutzerkonto und die Rechnungsdaten, steht in der Datenschutzerklärung.
Der Anbieter kann diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag ändern, wenn sich die Plattform, die Rechtslage oder die Rechtsprechung ändert. Er kündigt jede Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an, nennt die geänderten Stellen und weist auf das Recht zum Widerspruch und auf die Folgen eines Schweigens hin.
Der Kunde kann bis zum Inkrafttreten widersprechen. Widerspricht er, können beide Seiten die Jahreslizenz zum Tag des Inkrafttretens kündigen; im voraus bezahlte Vergütung für die Zeit danach erstattet der Anbieter anteilig. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen ab dem angekündigten Tag.
Den Preis eines laufenden Lizenzjahres ändert der Anbieter nicht.
Teil B: Kostenpflichtige Jahreslizenz
Gegenstand ist das Recht, die gehostete Plattform mit dem NIS 2 Durchgang für ein Lizenzjahr zu nutzen („Jahreslizenz“). Der Anbieter stellt die Plattform über das Internet bereit. Eine Kopie der Software erhält der Kunde nicht.
Die Jahreslizenz gilt für das Konto des Kunden: für alle Organisationen und alle Nutzer, die dieses Konto verwendet. Eine Zahlung deckt sie alle ab.
Organisationen in diesem Sinne sind der Kunde selbst und die Unternehmen seiner eigenen Gruppe: Unternehmen, die mit ihm verbunden sind oder mehrheitlich denselben Gesellschaftern gehören. Nutzt der Kunde die Plattform für Organisationen, die er als Dienstleister betreut, etwa als IT-Dienstleister, Managed Service Provider, Berater oder externer Informationssicherheitsbeauftragter, braucht jede dieser Organisationen eine eigene Jahreslizenz, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Die Jahreslizenz richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an Personen und Gesellschaften, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Für die Bestellung ist eine USt-IdNr. anzugeben.
Wer bestellt, erklärt, für das angegebene Unternehmen zu handeln und dazu berechtigt zu sein.
Bestellung auf der Plattform: Der Kunde gibt die Rechnungsdaten ein, sieht den Preis mit Umsatzsteuer, bestätigt diese AGB mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag und klickt auf „Kostenpflichtig bestellen“. Damit gibt er ein verbindliches Angebot ab. Der Anbieter nimmt es an, indem er die Jahreslizenz sofort freischaltet und die Rechnung per E-Mail sendet. Eingabefehler kann der Kunde bis zum Klick in den Feldern korrigieren.
Bestellung im Gespräch: Vereinbaren Kunde und Anbieter die Jahreslizenz in einem Gespräch, kommt der Vertrag dort zustande. Der Anbieter bestätigt ihn mit der Rechnung und einem Zugang zur Plattform.
Der Anbieter speichert zu jeder Bestellung, welche Fassung dieser AGB und des Auftragsverarbeitungsvertrags angenommen wurde, wann und von wem. Der Kunde sieht diese Angaben unter Abrechnung. Den Text kann er vor der Bestellung auf dieser Seite speichern oder drucken.
Die Jahreslizenz kostet 4.800 Euro netto je Lizenzjahr zuzüglich Umsatzsteuer, soweit sie anfällt.
Wer die Plattform schon vor Einführung der Preise genutzt hat und deshalb als Bestandsnutzer geführt wird, zahlt 2.400 Euro netto je Lizenzjahr, auch bei jeder Verlängerung. Maßgeblich ist, ob die Person, der das Konto gehört, Bestandsnutzer ist.
Die Umsatzsteuer richtet sich nach der USt-IdNr.: Kunden in Deutschland zahlen deutsche Umsatzsteuer. Bei Kunden in einem anderen Mitgliedstaat der EU, deren USt-IdNr. im Register der EU bestätigt ist, schuldet der Kunde die Steuer (Reverse Charge). Den Betrag mit Steuer sieht der Kunde vor dem Klick.
Ist im Gespräch ein anderer Preis vereinbart, gilt dieser. Die Rechnung nennt ihn.
Die Rechnung wird am Tag der Bestellung ausgestellt. Sie ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum per Überweisung zu zahlen, mit der Rechnungsnummer als Verwendungszweck. Der Zugang beginnt mit der Bestellung, nicht erst mit der Zahlung.
Der Kunde ist damit einverstanden, Rechnungen und Gutschriften als PDF per E-Mail zu erhalten (§ 14 Abs. 1 und § 27 Abs. 38 UStG). Rechnungen gehen an die Adresse, die er bei der Bestellung dafür angibt.
Das erste Lizenzjahr beginnt am Tag der Bestellung und endet am Tag vor demselben Kalendertag des Folgejahres.
Die Jahreslizenz verlängert sich jeweils um ein weiteres Lizenzjahr, wenn der Kunde nicht bis zum letzten Tag des laufenden Lizenzjahres kündigt. Kündigen kann er unter Abrechnung mit dem Button oder in Textform per E-Mail an contact@nisd2.eu.
Die Rechnung für ein neues Lizenzjahr stellt der Anbieter zu dessen Beginn. 14 Tage vorher erinnert er den Kunden per E-Mail an die Verlängerung, den Preis und den Weg zur Kündigung. Die Verlängerung erfolgt zum bisherigen Preis; für Bestandsnutzer bleibt es bei 2.400 Euro netto. B5 gilt für jede Verlängerung.
Bei der ersten Bestellung für sein Konto kann der Kunde die Jahreslizenz innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag der Bestellung ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Tag der Bestellung zählt nicht mit, der dreißigste Tag danach zählt mit. Maßgeblich sind Kalendertage in Deutschland.
Für Verlängerungen gilt das nicht, und ebenso wenig für jede spätere Bestellung für dasselbe Konto, auch nicht für eine neue Bestellung nach einer Kündigung. Für sie gilt B8 vom ersten Tag an.
Der Kunde erklärt die Kündigung unter Abrechnung mit dem Button oder in Textform per E-Mail an contact@nisd2.eu.
Der Anbieter storniert die Rechnung dann vollständig mit einer Gutschrift. War sie noch offen, muss der Kunde nichts mehr zahlen. Hatte er schon gezahlt, überweist der Anbieter den vollen Betrag innerhalb von 30 Tagen nach der Kündigung auf das Konto zurück, von dem die Zahlung kam. Eine Zahlung, die erst nach der Stornierung eingeht, erstattet er innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Eingang.
Die Jahreslizenz endet sofort. Das Konto fällt auf die Nutzung ohne Lizenz zurück, bei Bestandsnutzern auf die weiter kostenlose Nutzung des bisherigen Durchgangs. Die Daten des Kunden bleiben gespeichert (B10).
Nach Ablauf der 30 Tage, und bei Verlängerungen und späteren Bestellungen von Anfang an, beendet eine Kündigung die Verlängerung. Die Jahreslizenz läuft bis zum Ende des bezahlten Lizenzjahres weiter. Die Rechnung für dieses Jahr bleibt fällig, eine anteilige Erstattung gibt es nicht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ist die Rechnung am Ende des Fälligkeitstags, also 30 Tage nach dem Rechnungsdatum, nicht bezahlt, sperrt der Anbieter den Zugang zur Jahreslizenz ohne weitere Frist. Das Konto fällt dann auf die Nutzung ohne Lizenz zurück wie in B7. Die Daten bleiben gespeichert.
Die Rechnung bleibt fällig. Geht die Zahlung ein, schaltet der Anbieter die Jahreslizenz für den Rest des Lizenzjahres wieder frei.
Die gesetzlichen Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
Endet die Jahreslizenz, durch Kündigung, durch Ablauf ohne Verlängerung oder durch eine Sperre nach B9, bleibt das Konto bestehen und fällt auf die Nutzung ohne Lizenz zurück. Der Anbieter löscht dabei keine Daten.
Ohne Lizenz erreicht das Konto nur noch die Bereiche Abrechnung, Einstellungen, Organisation, Benachrichtigungen und Export. Die Exporte der eigenen Daten bleiben damit jederzeit erreichbar. Die übrigen Inhalte sind erst mit einer neuen Bestellung wieder erreichbar. Bestandsnutzer behalten die kostenlose Nutzung des bisherigen Durchgangs.
Auf Weisung des Kunden gibt der Anbieter die Daten heraus oder löscht sie, wie es der Auftragsverarbeitungsvertrag regelt. Eine E-Mail an contact@nisd2.eu genügt.
Teil C: Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
Diese AGB gibt es auf Deutsch und auf Englisch. Vertragssprache ist die Sprache, in der der Kunde bestellt. Weichen die Fassungen voneinander ab, gilt die deutsche.
Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Fragen zu diesen AGB: Kardashev Catalyst UG (haftungsbeschränkt), Trierer Str. 6, 50676 Köln, Deutschland, contact@nisd2.eu.