Anhang I Sektor 7 NIS 2

Sind wir Abwasserentsorger im NIS 2 Anwendungsbereich?

Anhang I Sektor 7 NIS 2 erfasst Unternehmen, die kommunales, häusliches oder industrielles Abwasser sammeln, ableiten oder behandeln. Der Größen-Test aus Artikel 2(1) ist die zweite Hürde. KRITIS ist ein strengeres Regime, das für die größten Anlagen darauf aufsetzt, aber NIS 2 nicht torsperrt.

Simon OrzelSimon Orzel·

Die Kurzfassung

Wer kommunales, häusliches oder industrielles Abwasser als Kerntätigkeit sammelt, ableitet oder behandelt, ist in Sektor 7 von Anhang I NIS 2. Die Richtlinie definiert die drei Abwasserarten über die Kommunalabwasserrichtlinie 91/271/EWG. Ein Satz aus Anhang I entscheidet die Sektorfrage.

Artikel 2(1) NIS 2 setzt zusätzlich den Größen-Test: mittleres Unternehmen oder größer, also mindestens 50 Beschäftigte, oder mehr als 10 Mio. Euro Umsatz und mehr als 10 Mio. Euro Bilanzsumme. Die meisten kommunalen Betreiber, die eine Anlage von praktischer Relevanz fahren, überschreiten diese Hürde, sobald Betrieb, Instandhaltung und Verwaltung zusammen gezählt werden.

Die KRITIS-Verordnung setzt eine separate, strengere Schwelle für das deutsche KRITIS-Regime: ein Einwohnerwert von 500.000 für die Abwasserbehandlung. Eine Anlage unter diesem Wert ist nicht KRITIS, aber sehr wohl NIS 2 Einrichtung nach §28 BSIG. Das KRITIS-Regime kommt oben drauf. Es ersetzt NIS 2 nicht und sperrt es nicht.

Die Rechtsquelle
Anhang I Sektor 7 benennt die Tätigkeit. Artikel 2(1) setzt den Größen-Test über die Empfehlung 2003/361/EG. §28 BSIG ist die deutsche Eingangstür. Die KRITIS-Verordnung steht daneben als separate Schwelle für das strengere Regime.

NIS 2 Richtlinie (EU) 2022/2555, Anhang I Sektor 7 Abwasser

Undertakings collecting, disposing of or treating urban waste water, domestic waste water or industrial waste water as defined in point (1), (2) and (3) of Article 2 of Council Directive 91/271/EEC, excluding undertakings for which collecting, disposing of or treating urban waste water, domestic waste water or industrial waste water is a non-essential part of their general activity.

Drei Punkte genau lesen. Erstens kommen die Definitionen der Abwasserarten aus der Kommunalabwasserrichtlinie 91/271/EWG, nicht aus NIS 2 selbst. Zweitens zählen alle drei Arten: kommunal, häuslich, industriell. Drittens greift die einzige Ausnahme nur, wenn Abwasser eine nicht wesentliche Nebentätigkeit ist. Wer Abwasserbehandlung oder -ableitung zur Kernaufgabe hat, ist in Sektor 7.

Artikel 2(1) NIS 2 plus Empfehlung 2003/361/EG

Diese Richtlinie gilt für öffentliche oder private Einrichtungen einer in Anhang I oder Anhang II genannten Art, die als mittlere Unternehmen im Sinne von Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG gelten oder die in Absatz 1 jenes Artikels vorgesehenen Schwellenwerte für mittlere Unternehmen überschreiten.

Mittleres Unternehmen heißt mindestens 50 Beschäftigte, oder mehr als 10 Mio. Euro Umsatz und mehr als 10 Mio. Euro Bilanzsumme. Der Test gilt für die juristische Person, die die Abwassertätigkeit führt. Ein Zweckverband, eine Stadtwerk-Tochter, ein Eigenbetrieb oder ein privater Betreiber werden hier gleich behandelt, sobald sie den Größen-Test bestehen.

§28 BSIG (Deutschland) plus KRITIS-Verordnung

Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtlich unselbständige Organisationseinheiten einer Gebietskörperschaft, die einer der in den Anlagen 1 oder 2 genannten Einrichtungsarten zuzuordnen sind und die Schwellenwerte nach Artikel 2 der Empfehlung 2003/361/EG erreichen oder überschreiten.

§28 BSIG ist die deutsche Eingangstür in NIS 2. Anlage 1 listet die besonders wichtigen Einrichtungsarten, Anlage 2 die wichtigen. Abwasser steht in dieser Liste. Eine Anlage, die zugleich die KRITIS-Schwelle von 500.000 Einwohnerwerten aus der KRITIS-Verordnung überschreitet, ist Betreiber einer Kritischen Anlage und landet zusätzlich in der besonders wichtigen Kategorie.

Drei Fragen, die zu klären sind
Drei Tests in dieser Reihenfolge. Erst Sektor, dann Größe, dann KRITIS. Die ersten beiden entscheiden, ob NIS 2 überhaupt greift. Der dritte entscheidet nur, ob das strengere KRITIS-Regime obendrauf kommt.
Sektor

Sammeln, leiten oder behandeln Sie Abwasser als Kerntätigkeit?

Die drei Kategorien aus Richtlinie 91/271/EWG durchgehen. Kommunales Abwasser ist die Mischung aus häuslichem Abwasser mit industriellem Abwasser oder Niederschlagswasser. Häusliches Abwasser kommt aus Wohngebäuden. Industrielles Abwasser kommt aus der Produktion. Fließt eines davon durch Ihre Kanalisation, Ihre Pumpwerke oder Ihre Kläranlage als Kerntätigkeit, sind Sie in Sektor 7.

Größe

Sind Sie mindestens ein mittleres Unternehmen?

Mindestens 50 Beschäftigte, oder mehr als 10 Mio. Euro Umsatz und mehr als 10 Mio. Euro Bilanzsumme. Die ganze juristische Person zählt, nicht die Anlage isoliert. Ein Zweckverband mit 65 Beschäftigten über Betrieb, Labor und Verwaltung besteht den Test, auch wenn die Anlage selbst mit kleiner Nachtschicht läuft. Unterhalb der Hürde holt Artikel 2(2) einen schmalen Kreis trotzdem in den Anwendungsbereich, aber die Regel für Sektor 7 ist der Größen-Test.

KRITIS

Überschreiten Sie die KRITIS-Schwelle von 500.000 Einwohnerwerten?

Die KRITIS-Verordnung setzt die deutsche Schwelle für Abwasser auf einen Einwohnerwert von 500.000. Wer das überschreitet, ist zusätzlich Betreiber einer Kritischen Anlage, mit dem dreijährigen Nachweiszyklus nach §65 BSIG und der strengeren Einstufung. Die meisten kommunalen Anlagen in Deutschland liegen deutlich unter 500.000 EW. Sie sind nicht KRITIS, aber sie sind NIS 2 Einrichtungen nach §28 BSIG.

Zwei Prinzipien, die die meisten Grenzfälle entscheiden
Beide kommen direkt aus NIS 2 und der Kommunalabwasserrichtlinie. Beide entscheiden viele Fälle, die wir in Gesprächen sehen.

Abwasser als Nebenprodukt fällt nicht in Sektor 7

Die Ausnahme in Anhang I ist eindeutig. Wenn Abwasserbehandlung eine nicht wesentliche Nebentätigkeit ist (eine betriebliche Vorbehandlung im Werk, ein Ölabscheider in der Tiefgarage, eine kleine Kleinkläranlage an einem entlegenen Standort), ist der Betreiber nicht über Sektor 7 erfasst. Der Werksbetrieb selbst kann über einen anderen Sektor in Anhang I oder II in NIS 2 fallen. Die Abwassertätigkeit ist es, die hier außen vor bleibt, nicht die juristische Person.

Im Stadtwerk ist Abwasser einer von mehreren Sektoren

Ein Stadtwerk führt oft Strom, Trinkwasser und Abwasser unter einer juristischen Person. NIS 2 behandelt das trotzdem als eine Einrichtung mit einer Registrierung. Die Abwassertätigkeit bekommt keine eigene Akte. Risikoregister, Asset-Modul und Vorfallmeldung decken alle Sektoren zusammen ab. Für die vollständige Mehrsektoren-Sicht siehe den Stadtwerk-Artikel.

Wie die Aufsicht das laufen lässt
Abwasserentsorger reden mit mehr als einer Behörde. Das BSI ist die Cyber-Aufsicht, das Umweltbundesamt und die Länder besitzen die Umweltseite, und die ENISA schreibt die EU-weite Lesart.
Deutschland

BSI nach §28, §32 und §33 BSIG

Das BSI ist die Cyber-Aufsicht für Abwasser nach §28 BSIG. Es betreibt das Registrierungsportal nach §33 BSIG, nimmt erhebliche Vorfälle nach §32 BSIG entgegen und nimmt für KRITIS-Betreiber über 500.000 EW alle drei Jahre die Nachweise nach §65 BSIG entgegen. Für Betreiber unter der KRITIS-Schwelle gibt es keine Nachweispflicht, aber Registrierung und Meldungen gelten weiter.

Deutschland

Umweltbundesamt und B3S Wasser/Abwasser

Das Umweltbundesamt und die Branchenverbände (DWA, BDEW) pflegen den branchenspezifischen Sicherheitsstandard für Wasser und Abwasser (B3S Wasser/Abwasser). Das BSI erkennt den B3S nach §31 BSIG als geeigneten Standard für KRITIS-Betreiber an. Nicht-KRITIS NIS 2 Betreiber sind nicht verpflichtet, ihm zu folgen, nutzen ihn in der Praxis aber als Arbeitsdrehbuch.

Deutschland

Bundesländer (Wasserbehörden)

Die Umweltseite des Abwassers (Einleitgenehmigungen, Behandlungsqualität, Klärschlamm) liegt bei den Landesbehörden für Wasserwirtschaft nach Landeswasserrecht. NIS 2 ändert daran nichts. Die Landeswasserbehörde ist ein anderes Gespräch als das BSI. Ein Cybervorfall mit Umweltauswirkung kann Meldungen in beide Linien auslösen.

EU-weit

ENISA Technical Implementation Guidance

Die TIG der ENISA deckt Sektor 7 ausdrücklich ab und mappt den Maßnahmenkatalog aus Artikel 21 auf ISO 27001 und NIST CSF 2.0. Betreiber mit bestehendem Umweltmanagementsystem haben einen Teilvorsprung. Die TIG ist nicht bindend, aber sie ist die EU-weite Referenz dafür, was geeignet und verhältnismäßig nach Artikel 21(1) bedeutet.

Vier Denkfehler, die uns fast wöchentlich begegnen
Alle vier kommen in Gesprächen mit Wasserverbänden und Stadtwerken hoch. Alle vier sind falsch.
  • Wir behandeln unser eigenes Werksabwasser vor Ort, also sind wir Sektor 7 Betreiber.

    Anhang I Sektor 7 nimmt Betreiber aus, bei denen die Abwassertätigkeit ein nicht wesentlicher Teil der allgemeinen Tätigkeit ist. Eine betriebliche Vorbehandlung im Chemiewerk macht das Chemiewerk nicht zum Sektor 7 Betreiber. Das Werk kann über einen anderen Sektor in Anhang I oder II in NIS 2 fallen (Chemie, Produktion, Lebensmittel), aber nicht über die Abwasserlinie.

  • Unsere Anlage liegt unter 500.000 EW, also gilt NIS 2 nicht.

    Die Zahl 500.000 Einwohnerwerte ist die KRITIS-Schwelle aus der KRITIS-Verordnung. Sie torsperrt das KRITIS-Regime, nicht NIS 2. Eine Anlage mit 80.000 EW liegt unter KRITIS, ist aber ein typischer mittelständischer Abwasserentsorger über dem Größen-Test aus Artikel 2(1). Sie ist NIS 2 Einrichtung nach §28 BSIG mit dem vollen Maßnahmenkatalog aus Artikel 21, Registrierung und Meldepflichten.

  • Wir sind Eigenbetrieb der Kommune, also gilt NIS 2 nicht.

    Anhang I erfasst öffentliche und private Einrichtungen. Die Rechtsform (Eigenbetrieb, Zweckverband, Anstalt des öffentlichen Rechts, GmbH) ändert den Sektor-Test nicht. Die einzige enge Ausnahme in NIS 2 betrifft Funktionen der nationalen Sicherheit und Verteidigung. Ein kommunaler Abwasserbetrieb gehört nicht dazu.

Wie das in der Praxis aussieht

Ein typischer Abwasserentsorger, mit dem wir reden, fährt eine Kläranlage zwischen 80.000 und 200.000 Einwohnerwerten, ein Kanalnetz, ein paar Pumpwerke und ein kleines Labor. Die Belegschaft liegt zwischen 30 und 90. Die Rechtsform ist entweder Zweckverband, Eigenbetrieb oder GmbH der Kommune. KRITIS greift nicht. NIS 2 schon, über Anhang I Sektor 7 plus Größen-Test, plus §28 BSIG.

Das Risikoregister nach §30 BSIG muss SCADA der Kläranlage, Telemetrie der Pumpwerke, SIM-Karten in den Pegelsondern, Labor-IT und Büro-IT abdecken. Die Meldung nach §32 BSIG geht ans BSI. Die Registrierung nach §33 BSIG ist eine Einreichung für die juristische Person. Der B3S Wasser/Abwasser ist auch dort das Arbeitsdrehbuch, wo die Nachweispflicht nicht greift, weil er das Dokument ist, das das BSI kennt.

Wie wir das auf der Plattform abbilden

Der Anwendbarkeits-Check läuft die Definition aus Sektor 7 genau so durch, wie Anhang I sie schreibt: kommunal, häuslich, industriell, mit der Nebentätigkeits-Ausnahme als eigene Frage. Der Größen-Test aus Artikel 2(1) ist der zweite Schritt. Die KRITIS-Schwelle von 500.000 EW aus der KRITIS-Verordnung ist der dritte und wird als oben drauf dargestellt, nicht als Tor.

Das Asset-Modul erfasst SCADA, Telemetrie, Pumpwerke und Labor-IT in einer Inventur. Die B3S Wasser/Abwasser Maßnahmen passen in den Katalog aus Artikel 21(2) ohne parallele Liste. Wer die KRITIS-Schwelle überschreitet, bekommt den dreijährigen Nachweiszyklus nach §65 BSIG als separaten Workflow oben drauf, auf derselben Evidenzbasis.

Quellen
  • Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS 2), Anhang I Sektor 7 Abwasser — eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2555/oj
  • Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS 2), Artikel 2(1) — eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2555/oj
  • Richtlinie 91/271/EWG des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser, Artikel 2 Nummern (1), (2), (3)
  • Empfehlung 2003/361/EG der Kommission zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen
  • BSIG, §28 (Anwendungsbereich), §32 (Meldepflichten), §33 (Registrierung), §65 (Nachweise) in der Fassung des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes
  • BSI-Kritisverordnung (KRITIS-Verordnung), Anhang 1 Teil 2 Wasser — Einwohnerwert 500.000 für die Abwasserbehandlung
  • Branchenspezifischer Sicherheitsstandard Wasser/Abwasser (B3S), DWA und BDEW
Anwendbarkeits-Check Abwasser starten
Drei Fragen: Sektor, Größe, KRITIS. Eine Antwort für die juristische Person. Open Source, kein Lock-in.