AI Act · NIS 2

NIS2 und AI Act: was gilt, wenn ein KI Assistent mitarbeitet?

Nutzt ein Unternehmen unter NIS 2 einen KI Assistenten, gelten beide Gesetze, für verschiedene Fragen. NIS 2 verlangt, dass Sie Ihre IT schützen und die Geschäftsführung die Maßnahmen billigt. Nach dem AI Act ist Ihr Unternehmen „Betreiber“ und ergreift Maßnahmen für die KI Kompetenz seiner Leute. Hochrisikopflichten greifen beim Ausfüllen von NIS 2 Unterlagen nach unserer Lesart nicht.

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Simon OrzelCory Hisey

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Simon OrzelSimon Orzel·

Was regelt NIS 2, und was regelt der AI Act?

NIS 2, die Richtlinie (EU) 2022/2555, verlangt von wesentlichen und wichtigen Einrichtungen Maßnahmen zum Schutz ihrer Netze und Informationssysteme (Art. 21). Die Geschäftsführung billigt diese Maßnahmen und überwacht ihre Umsetzung (Art. 20 Abs. 1).

Der AI Act, die Verordnung (EU) 2024/1689, regelt KI Systeme nach ihrem Risiko. Er gilt unter anderem für Anbieter, die KI Systeme in der EU in Verkehr bringen, und für Betreiber, die in der EU sitzen (Art. 2 Abs. 1). Ob Ihr Unternehmen unter NIS 2 fällt, spielt dafür keine Rolle.

Aufeinander verweisen die beiden nicht. Der AI Act nennt NIS 2 nicht, und NIS 2 erwähnt KI nur in den Erwägungsgründen 51 und 89, als Ermutigung, sie für die Cybersicherheit einzusetzen.

Ist Ihr Unternehmen nach dem AI Act Betreiber?

Ja, wenn es einen KI Assistenten bei der Arbeit nutzt. Betreiber ist nach Art. 3 Nr. 4 AI Act, wer ein KI System in eigener Verantwortung verwendet, außer bei einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit. Anbieter ist, wer das System entwickelt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt (Art. 3 Nr. 3), in der Regel der Hersteller Ihres Assistenten.

Vorsicht beim Wort: Im BSIG ist ein „Betreiber kritischer Anlagen“ ein Unternehmen mit einer kritischen Anlage. Im AI Act ist Betreiber jeder, der ein KI System beruflich nutzt. Die englische Fassung sagt dafür deployer.

Art. 50 regelt Pflichten zur Offenlegung. Die der Betreiber betreffen Emotionserkennung, biometrische Kategorisierung, Deepfakes und Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Interne NIS 2 Unterlagen sind nach unserer Lesart nichts davon.

Art. 3 Nr. 3 und 4 · Art. 50 AI Act

Ist ein KI Assistent, der NIS 2 Unterlagen ausfüllt, ein Hochrisikosystem?

Als hochriskant gelten unter anderem die Verwendungen in Anhang III (Art. 6 Abs. 2). Nummer 2 betrifft kritische Infrastruktur: KI Systeme, die als Sicherheitsbauteile bei der Verwaltung und dem Betrieb kritischer digitaler Infrastruktur, des Straßenverkehrs oder der Versorgung mit Wasser, Gas, Wärme oder Strom verwendet werden sollen.

Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 sagt Art. 6 Abs. 1a ausdrücklich: KI Systeme, die ausschließlich für nicht sicherheitsrelevante Aspekte der Nutzerunterstützung, Leistungsoptimierung, Leistungseffizienz, Automatisierung, Benutzerfreundlichkeit oder Qualitätskontrolle verwendet werden, gelten nicht als Sicherheitsbauteile. Erwägungsgrund 55 hält fest, dass Komponenten allein für Zwecke der Cybersicherheit keine Sicherheitsbauteile sein sollen.

Unsere Lesart, keine Aussage einer Behörde: Ein Assistent, der im Durchgang Listen und Texte ausfüllt, unterstützt Nutzer und nimmt ihnen Schreibarbeit ab. Irrt er sich, steht ein falscher Eintrag in Ihren Unterlagen, den eine Person korrigieren kann. Die Gegenregel in Art. 6 Abs. 1b für Systeme, deren Ausfall oder Fehlfunktion Gesundheit und Sicherheit gefährden würde, greift deshalb nicht, und Anhang III Nr. 2 auch nicht. Ein KI System, das eine Anlage steuert, prüfen Sie gesondert.

Selbst ein System aus Anhang III gilt nach Art. 6 Abs. 3 nicht als hochriskant, wenn es kein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte natürlicher Personen birgt, etwa weil es eine eng gefasste Verfahrensaufgabe oder eine vorbereitende Aufgabe für eine Bewertung erfüllen soll. Ein Anbieter, der sein System so einstuft, dokumentiert seine Bewertung (Art. 6 Abs. 4).

Anhang III Nr. 2 · Art. 6 Abs. 1a, 1b, 3 und 4 AI Act · Erwägungsgrund 55

Was verlangt der AI Act von Ihnen als Betreiber?

Art. 4 AI Act, seit dem 27. Juli 2026 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, die die KI Kompetenz ihres Personals unterstützen und die anderer Personen, die in ihrem Auftrag mit KI Systemen arbeiten. Ein bestimmtes Niveau müssen sie für niemanden garantieren. Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen dabei insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (Art. 4 Abs. 2).

Unser Vorschlag für den Anfang im Durchgang: Wer einen Assistenten verbindet, weiß, was er dort ausfüllen darf, dass er sich irren kann und woran man seine Einträge erkennt.

Die Pflichten für Hochrisikosysteme gelten ab dem 2. Dezember 2027 für Systeme nach Anhang III und ab dem 2. August 2028 für Systeme nach Anhang I (Art. 113, ebenfalls geändert). Dazu gehören die Pflichten der Betreiber in Art. 26, etwa die menschliche Aufsicht.

Art. 4, Art. 26 und Art. 113 AI Act, geändert durch Verordnung (EU) 2026/1744

Wo treffen sich NIS 2 und AI Act in Ihrem Unternehmen?

Für NIS 2 ist der Assistent ein Programm Ihres Unternehmens (2.2) und sein Anbieter ein Lieferant (5.1). Was das im Einzelnen heißt, zeigt unser Artikel zum KI Anbieter als Lieferant.

Zwei Schulungspflichten liegen nah beieinander. Art. 20 Abs. 2 NIS 2 verlangt, dass die Mitglieder der Geschäftsführung an Schulungen zur Cybersicherheit teilnehmen; in Deutschland steht das in § 38 Abs. 3 BSIG. Art. 4 AI Act betrifft die KI Kompetenz aller, die mit KI Systemen arbeiten. Der Durchgang fragt in 1.1 nach der ersten.

Die Geschäftsführung billigt die Maßnahmen (Art. 20 Abs. 1 NIS 2); in Deutschland muss sie sie nach § 38 Abs. 1 BSIG umsetzen und ihre Umsetzung überwachen. Für die Freigabe hat im Durchgang kein Assistent ein Werkzeug.

Art. 20 NIS 2 · § 38 Abs. 1 und 3 BSIG

So geht das im Durchgang

Am Anfang und am Ende zeigt der Durchgang, was bei der Geschäftsführung bleibt; den AI Act selbst fragt er nicht ab.

1.1 „Die Geschäftsführung schulen lassen“, Bildschirm „Eine Zeile pro Person“: Hier steht für jedes Mitglied der Geschäftsführung die letzte Schulung. Ein Assistent kann die Zeilen eintragen, teilnehmen muss die Geschäftsführung selbst.

2.2 und 5.1: Der Assistent steht bei Ihren Programmen, sein Anbieter auf der Lieferantenliste.

7.3 „Die Managementbewertung festhalten“: Vor der Freigabe zeigt der Durchgang offene Punkte, etwa „Keine Schulung der Geschäftsführung in den letzten drei Jahren.“ Sie legen fest, wer sich bis wann kümmert.

Auf dem Bildschirm „Die Geschäftsführung gibt die Dokumente frei“ liest die Geschäftsführung jedes Dokument und gibt es frei, angemeldet mit ihrem eigenen Zugang. Danach steht dort „Freigegeben am“ mit Datum und Namen. Ein Assistent füllt in 7.3 nichts aus.

Häufige Fragen

Gilt der AI Act auch für Unternehmen, die unter NIS 2 fallen?

Ja, sobald sie in der EU sitzen und KI Systeme beruflich nutzen, denn dann sind sie Betreiber (Art. 2 Abs. 1 Buchst. b und Art. 3 Nr. 4 AI Act). Das gilt unabhängig davon, ob ein Unternehmen unter NIS 2 fällt.

Müssen wir KI Systeme bei der NIS 2 Registrierung angeben?

Die Angaben, die Art. 3 Abs. 4 NIS 2 für die Registrierung vorsieht, nennen keine KI Systeme: Name, Anschrift und Kontaktdaten mit IP Adressbereichen, Sektor und die Mitgliedstaaten, in denen Sie Dienste erbringen. In Deutschland ergänzt § 33 Abs. 1 BSIG Rechtsform, Handelsregisternummer und zuständige Aufsichtsbehörden, ebenfalls ohne KI Systeme. Im Durchgang ist die Registrierung Punkt 12.2.

Brauchen wir einen KI Beauftragten?

Der AI Act schreibt Betreibern keinen vor; eine solche Rolle kommt in seinem Text nicht vor. Art. 4 verlangt Maßnahmen zur KI Kompetenz, und wer sie im Unternehmen anstößt, entscheiden Sie. Für die Cybersicherheit legt NIS 2 die Verantwortung bei der Geschäftsführung.

Verlangt der AI Act, dass ein Mensch die Einträge der KI prüft?

Die Pflicht der Betreiber zur menschlichen Aufsicht steht in Art. 26 Abs. 2 und gilt für Hochrisikosysteme, für Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027. Für Ihre NIS 2 Unterlagen bleibt NIS 2 maßgeblich: Die Geschäftsführung billigt die Maßnahmen und überwacht ihre Umsetzung. Im Durchgang schließt eine Person jeden Punkt ab, und die Geschäftsführung gibt in 7.3 frei.

Weiterlesen

Quellen

  • Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act), Art. 2, Art. 3 Nr. 3 und 4, Art. 4, Art. 6, Art. 26, Art. 50, Art. 113, Anhang III Nr. 2 und Erwägungsgrund 55, EUR-Lex, CELEX 32024R1689
  • Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), ABl. L vom 24.7.2026, in Kraft seit 27.7.2026 (Art. 4), Art. 1: neuer Art. 4, Art. 6 Abs. 1a und 1b, geänderter Art. 113, EUR-Lex, CELEX 32026R1744
  • Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS 2), Art. 3 Abs. 4, Art. 20, Art. 21 sowie Erwägungsgründe 51 und 89, EUR-Lex, CELEX 32022L2555
  • BSIG, § 33 Abs. 1 und § 38 Abs. 1 und 3, gesetze-im-internet.de
  • open-isms, lib/durchgang/gaps.ts (offene Punkte vor der Freigabe), lib/mcp/walk.ts (was ein Assistent ausfüllt) und server/trpc/routers/durchgang.ts (die Freigabe), github.com/NISD2/open-isms

In der Praxis

Wo das im Durchgang vorkommt

Im Durchgang werden daraus Schritte, die Sie ausfüllen, mit dem Gesetz jeweils daneben erklärt. Öffnen Sie einen Schritt, um ihn ausgefüllt am Beispiel einer erfundenen Firma zu sehen.

  1. Governance & Haftung

    Die Geschäftsführung schulen lassen

    Jedes Mitglied der Geschäftsführung, regelmäßig.

  2. Wirksamkeitsbewertung

    Die Managementbewertung festhalten

    Die Geschäftsführung prüft, ob die Maßnahmen wirken, und gibt Ihre Dokumente frei.

Was der Durchgang kostet

NIS2 Durchgang
Die geführte Umsetzung auf nisd2.eu.

4.800 € netto im Jahr, zzgl. USt.

30 Tage Geld zurück

Auf Rechnung, 30 Tage Zahlungsziel. Kündigung in den ersten 30 Tagen, vor dem ersten Export oder der ersten Freigabe: Rechnung storniert oder Geld zurück.

Geführte NIS 2 Umsetzung, Schritt für Schritt

Verlauf der Änderungen und Freigaben, vorzeigbar beim BSI

Fristen und Erinnerungen je Anforderung

Sicherheitsfragebogen an Ihre Lieferanten

Export als PDF oder CSV, jederzeit

Preise und Bedingungen

Sie sollen sich um NIS2 kümmern?

Am Ende haben Sie alles in einem Dokument: was getan ist, was noch offen ist, und die Freigabe Ihrer Geschäftsführung mit Namen und Datum. Die Texte schreibt die App.

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