Art. 26 und 41 NIS 2

NIS2 Umsetzung in Europa: welche Länder NIS2 schon umgesetzt haben

Die Frist für die Umsetzung war der 17. Oktober 2024. Heute gilt in 24 der 27 EU-Staaten ein nationales Gesetz. Noch ohne Gesetz: Frankreich, Spanien und Irland. Für Ihr Unternehmen gilt das Gesetz des Landes, in dem es niedergelassen ist; dort registrieren Sie sich.

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Simon OrzelCory Hisey

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Simon OrzelSimon Orzel·

Behörde, Portal und Frist je Land

Die Tabellen sind nach dem Stand der Registrierung geordnet. Gesetz und Frist stehen bei jedem Land.

22

In Betrieb

1

Vorregistrierung

0

Geplant

4

Noch nicht verfügbar

Aktive Registrierungsportale
Diese Länder haben aktive Registrierungsplattformen, auf denen sich Einrichtungen jetzt registrieren können.
LandZuständige BehördeRegistrierungsportalRegistrierungsfristNationales Gesetz
DeutschlandBSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)BSI-Portal2026-03-06NIS2UmsuCG / BSIG
BelgienCCB (Centre for Cybersecurity Belgium)Safeonweb@Work2025-03-18NIS2 Law (Loi NIS2)
ItalienACN (Agenzia per la Cybersicurezza Nazionale)ACN NIS Portal2027-02-28D.Lgs. 138/2024
ÖsterreichBundesamt für CybersicherheitNIS2 Services (Unternehmensserviceportal)2027-01-04NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025); NISV 2026 (BGBl. II Nr. 290/2026)
Tschechische RepublikNÚKIB (Národní úřad pro kybernetickou a informační bezpečnost)Portál NUKIB2025-12-31Zákon č. 264/2025 Sb. o kybernetické bezpečnosti
DänemarkSAMSIK (Styrelsen for Samfundssikkerhed)Virk2025-10-01LOV nr 434 af 06/05/2025 (NIS 2-loven)
NiederlandeNCSC-NL (since 1 Jan 2026 merged with DTC and CSIRT-DSP into "versterkt NCSC", SPOC + national CSIRT) + RDI (Rijksinspectie Digitale Infrastructuur, horizontal supervisor)MijnNCSC / Entiteitenregister2026-08-15Cyberbeveiligingswet (Cbw), Stb. 2026, 187; Cyberbeveiligingsbesluit, Stb. 2026, 189
PolenMinistry of Digital Affairs / CSIRTsSystem S462026-10-03Amended KSC Act (ustawa o KSC)
SchwedenNCSC (Nationellt cybersäkerhetscenter, at the FRA) + CERT-SENoch nicht verfügbarNoch offenCybersäkerhetslagen (SFS 2025:1506)
KroatienNHCSC-HR (National Cybersecurity Center)Noch nicht verfügbarNoch offenZakon o kibernetičkoj sigurnosti
LitauenNKSC (National Cybersecurity Center)Noch nicht verfügbarNoch offenKibernetinio saugumo įstatymas
LettlandNCSC (Nacionālais kiberdrošības centrs, Ministry of Defence) / CERT.LVNoch nicht verfügbar2025-04-01Nacionālās kiberdrošības likums
GriechenlandNCSA (National Cyber Security Authority)NIS2 Register (Εγγραφή Οντοτήτων ν. 5160/2024)2025-09-30Law No. 5160/2024
SlowakeiNBÚ (Národný bezpečnostný úrad)NBÚ NIS2 portal (nis2.nbu.gov.sk)Noch offenZákon o kybernetickej bezpečnosti
RumänienDNSC (Directoratul Național de Securitate Cibernetică)NIS2@RO Platform2025-09-19Emergency Ordinance No. 155/2024; Laws No. 52/2025 & No. 124/2025
FinnlandTraficom + sector authorities (NCSC-FI as national CSIRT)Noch nicht verfügbar2025-05-08Kyberturvallisuuslaki (124/2025)
EstlandRIA (Riigi Infosüsteemi Amet)Noch nicht verfügbar2026-03-31Küberturvalisuse seadus
PortugalCNCS (Centro Nacional de Cibersegurança) + CERT.PTMyCiber2026-09-15Decreto-Lei n.º 125/2025
UngarnSZTFH (Szabályozott Tevékenységek Felügyeleti Hatósága)Noch nicht verfügbarNoch offenAct LXIX of 2024 (Hungarian Cybersecurity Act)
LuxemburgILR (Institut Luxembourgeois de Régulation)ILR Guichet (NISS_EE231)2026-07-10Loi du 5 mai 2026 relative à des mesures visant à assurer un niveau élevé de cybersécurité
MaltaCIPD (Critical Infrastructure Protection Department)Noch nicht verfügbarNoch offenLegal Notice 71/2025, amended by Legal Notice 89/2026 (S.L. 460.41)
SlowenienURSIV (Information Security Agency)Noch nicht verfügbar2025-12-19ZInfV-1 (Information Security Act)
Vorregistrierung verfügbar
Diese Länder bieten eine Vorregistrierung oder frühzeitige Meldung an. Die vollständige Registrierung folgt.
LandZuständige BehördeRegistrierungsportalRegistrierungsfristNationales Gesetz
FrankreichANSSI (Agence nationale de la sécurité des systèmes d'information)MonEspaceNIS2Noch offenLoi Résilience (bundles NIS2 + DORA + CER)
Noch nicht verfügbar
Nationale Umsetzung noch in Arbeit. Registrierungsdetails folgen.
LandZuständige BehördeRegistrierungsportalRegistrierungsfristNationales Gesetz
SpanienCCN-CERT / INCIBENoch nicht verfügbarNoch offenNoch nicht verabschiedet
BulgarienMinistry of Innovation and Digital Transformation (formerly Ministry of e-Government) / State e-Government AgencyNoch nicht verfügbarNoch offenCybersecurity Act (amended)
ZypernDSA (Digital Security Authority)NIS2 Self-Assessment ToolNoch offenLaw on Security of Networks and Information Systems (Amendment) 2025
IrlandNCSC (National Cyber Security Centre)Noch nicht verfügbarNoch offenNational Cyber Security Bill (draft)

Welches Land für Ihr Unternehmen zuständig ist

Zuständig ist der EU-Staat, in dem Ihr Unternehmen niedergelassen ist. Dort registrieren Sie sich, und dort melden Sie Vorfälle.

Liefern allein macht kein anderes Land zuständig. Eine Tochtergesellschaft in einem anderen EU-Staat ist dort niedergelassen; für sie gilt das Gesetz dieses Staates.

Ausnahmen gelten für Telekommunikation, die dort zuständig ist, wo sie ihre Dienste erbringt, und für bestimmte digitale Anbieter wie Cloud, Rechenzentren und Managed Services. Für sie zählt die Hauptniederlassung in der EU: der Staat, in dem die Entscheidungen über die Cybersicherheit vorwiegend fallen.

Art. 26 Abs. 1 und 2 NIS 2

Was überall gleich ist, und was nicht

Die Mindestliste der Sicherheitsmaßnahmen und die Fristen für Meldungen, 24 Stunden, 72 Stunden und ein Monat, stehen in der Richtlinie selbst. Jedes Land muss sie übernehmen.

Unterschiedlich sind die Behörde, das Portal, die Frist für die Registrierung und manche Einzelheiten. Ein Land darf strengere Regeln erlassen.

Art. 5, 21 und 23 NIS 2

Was das für ein Unternehmen mit 50 bis 150 Beschäftigten heißt

Ist Ihr Unternehmen nur in Deutschland niedergelassen, gilt für Sie das BSI-Gesetz, auch wenn Sie in andere Länder liefern.

Hat es Tochtergesellschaften in anderen EU-Staaten, prüfen Sie für jede, ob sie nach dem dortigen Gesetz betroffen ist. Bei der Größe zählen verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen nach der Empfehlung 2003/361/EG mit.

Die Maßnahmen können Sie gemeinsam aufsetzen. Registrieren und melden muss jede Gesellschaft in ihrem Land.

Ein Beispiel

Eine erfundene Firma: ein Hersteller von Messtechnik mit 130 Beschäftigten in Deutschland und einer Vertriebsgesellschaft in Österreich mit 12 Beschäftigten.

Die Herstellung elektronischer und optischer Erzeugnisse steht in Anlage 2 des BSIG. Die deutsche GmbH ist eine wichtige Einrichtung und registriert sich beim BSI.

Die Gesellschaft in Österreich ist eine eigene Gesellschaft. Ob sie nach dem österreichischen Gesetz betroffen ist, hängt von ihrem Sektor und ihrer Größe ab, wobei die Muttergesellschaft mitzählt.

Kunden in Frankreich und Italien beliefert die Firma aus Deutschland. Dort muss sie sich deshalb nicht registrieren.

So geht das im Durchgang

Der Durchgang auf nisd2.eu fragt, wo Ihr Unternehmen niedergelassen ist, und richtet sich danach.

Der Schritt zur Registrierung zeigt für Ihr Land die zuständige Behörde und ihr Portal.

Er erklärt, in welchem EU-Staat Sie sich registrieren, mit den Ausnahmen für Telekommunikation und digitale Anbieter.

Die Sicherheitsmaßnahmen folgen der Mindestliste der Richtlinie, die in jedem EU-Staat gilt.

Die Erklärungen im Durchgang gibt es auf Deutsch und Englisch.

Häufige Fragen

Welche Länder haben NIS2 schon umgesetzt?

In 24 der 27 EU-Staaten gilt ein nationales Gesetz. Noch ohne Gesetz: Frankreich, Spanien und Irland. Die Tabellen oben zeigen für jedes Land Gesetz, Behörde, Portal und Frist.

Muss ich mich in jedem Land registrieren, in das ich liefere?

Nein. Zuständig ist der Staat, in dem Ihr Unternehmen niedergelassen ist (Art. 26 Abs. 1 NIS 2). Eine Tochtergesellschaft in einem anderen Staat registriert sich dort, wenn sie dort betroffen ist.

Gibt es ein Register für die ganze EU?

Nein. Jeder Staat führt sein eigenes. Für bestimmte digitale Anbieter wie Cloud und Rechenzentren führt die ENISA zusätzlich ein Register (Art. 27 NIS 2).

Was gilt in einem Land, das NIS2 noch nicht umgesetzt hat?

Die Richtlinie richtet sich an die Staaten. Pflichten für Unternehmen entstehen erst mit dem nationalen Gesetz. Bis dahin können dort ältere Regeln aus der ersten NIS-Richtlinie weiter gelten.

Quellen

  • Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS 2), Art. 5, 21, 23, 26, 27 und 41, EUR-Lex
  • Empfehlung 2003/361/EG der Kommission, EUR-Lex
  • Gesetze, Behörden und Portale je Land: die Angaben der nationalen Behörden, verlinkt in den Tabellen

In der Praxis

Was das nationale Gesetz ändert und was nicht

Das nationale Gesetz regelt unter anderem, wo Sie sich registrieren und wem Sie Vorfälle melden. Die Maßnahmen selbst gehen in jedem Mitgliedstaat von derselben Mindestliste aus (Art. 21 NIS 2). Der Durchgang führt Sie Schritt für Schritt hindurch:

  1. Risikomanagement

    Aufschreiben, was Ihr Unternehmen hat

    Eine Liste der Abläufe, Programme und Geräte, mit denen Sie arbeiten.

  2. Vorfallbehandlung

    Planen, was bei einem Vorfall passiert

    Wer entscheidet, wen Sie anrufen, wie Sie sich erreichen.

  3. Wirksamkeitsbewertung

    Die Managementbewertung festhalten

    Die Geschäftsführung prüft, ob die Maßnahmen wirken, und gibt Ihre Dokumente frei.

Was der Durchgang kostet

NIS 2 Durchgang
Die geführte Umsetzung auf nisd2.eu.

4.800 € netto im Jahr, zzgl. USt.

30 Tage Geld zurück

Auf Rechnung, 30 Tage Zahlungsziel. Kündigung in den ersten 30 Tagen: Rechnung storniert oder Geld zurück.

Geführte NIS 2 Umsetzung, Schritt für Schritt

Verlauf der Änderungen und Freigaben, vorzeigbar beim BSI

Fristen und Erinnerungen je Anforderung

Sicherheitsfragebogen an Ihre Lieferanten

Export als PDF oder CSV, jederzeit

Preise und Bedingungen

Sie sollen sich um NIS2 kümmern?

Am Ende haben Sie alles in einem Dokument: was getan ist, was noch offen ist, und die Freigabe Ihrer Geschäftsführung mit Namen und Datum. Die Texte schreibt die App.

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Der NIS2 Durchgang: Ihr Weg Schritt für Schritt, die ersten Punkte erledigt