Verordnung (EU) 2022/2554

DORA Fristen: Termine und Meldungen zum Digital Operational Resilience Act

DORA regelt die digitale operationale Resilienz von Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen, Zahlungsdiensten und weiteren Finanzunternehmen und gilt seit dem 17. Januar 2025. Jeder Eintrag nennt seine Quelle und sagt, ob es verbindliches Recht oder eine Leitlinie ist.

Simon OrzelSimon Orzel·Laufend geprüft
22 EreignisseAktualisiert 7. Nov. 2026

Bevorstehend

Mitgliedstaat

Deutschland: jaehrliches Informationsregister bei der BaFin faellig

Die BaFin verlangt, dass beaufsichtigte Unternehmen ihr Informationsregister jedes Jahr bis zum 31. Maerz vollstaendig ueber die MVP einreichen, mit dem Stand zum 31. Dezember des Vorjahres. Erst wenn BaFin und ESAs das Register validiert haben, ist die Pflicht erfuellt. Fuer den Zyklus 2027 sind keine Aenderungen der Taxonomie vorgesehen.

BaFin|deadlinesupply-chainde
EUMeilenstein

Pruefbericht der Kommission zu DORA faellig

Bis zu diesem Tag legt die Kommission nach Anhoerung der ESAs und des ESRB einen Bericht zu DORA vor, gegebenenfalls mit einem Gesetzesvorschlag (Art. 58 Abs. 1). Die Pruefung umfasst mindestens die Kriterien fuer kritische Anbieter, die freiwillige Meldung erheblicher Cyberbedrohungen, die Pflicht kritischer Anbieter aus Drittstaaten zu einer EU-Tochter und das Netzwerk der Ueberwachung.

EUR-Lex|legislationdeadline

2026

ESAs

Stellungnahme der ESAs zu IKT-Risiken durch fuehrende KI-Modelle

Die Stellungnahme JC 2026 25 haelt fest, dass fuehrende KI-Modelle das Finden und Ausnutzen von Schwachstellen beschleunigen und die Aufsicht besonders darauf achtet, wie Finanzunternehmen ihre operationale Resilienz sichern, einschliesslich der zuegigen Behebung offener IKT-Feststellungen. Eine aufsichtliche Stellungnahme, kein neues Recht.

EU

ESRB warnt vor systemischem Cyberrisiko durch fuehrende KI-Modelle

Warnung ESRB/2026/3 des Europaeischen Ausschusses fuer Systemrisiken zu systemischen Cyberrisiken durch fuehrende KI-Modelle, veroeffentlicht im Amtsblatt. Eine Warnung, kein verbindliches Recht; die ESAs folgten am 31. Juli 2026 mit einer aufsichtlichen Stellungnahme.

EUR-Lex|guidancepublication
ESAs

Erster Jahresbericht zu schwerwiegenden IKT-Vorfaellen: 3.383 im Jahr 2025

Der Bericht der ESAs nach Art. 22 Abs. 2 zaehlt 3.383 schwerwiegende IKT-Vorfaelle, die 2025 im EU-Finanzsektor gemeldet wurden, im Schnitt 0,18 je Finanzunternehmen unter DORA, die meisten bei Kreditinstituten und Zahlungsdiensten. Anonymisiert und zusammengefasst; ein Bericht, keine Leitlinie.

Quellen

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