BSIG / NIS2UmsuCG

NIS2 in Deutschland

Deutschland hat die NIS2-Richtlinie durch das NIS2UmsuCG in nationales Recht umgesetzt und dabei das BSI-Gesetz (BSIG) grundlegend überarbeitet. Alle Pflichten gelten seit dem 6. Dezember 2025.

Deutscher Zeitplan
DateEvent
14. Dez. 2022NIS2-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht
16. Jan. 2023NIS2 tritt auf EU-Ebene in Kraft
17. Okt. 2024EU-Umsetzungsfrist (von Deutschland verfehlt)
13. Nov. 2025Bundestag verabschiedet NIS2UmsuCG
21. Nov. 2025Bundesrat stimmt zu
5. Dez. 2025Im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
6. Dez. 2025Neues BSIG tritt in Kraft - alle Pflichten gelten sofort
6. Jan. 2026BSI-Registrierungsportal geht online
6. März 2026Frist für die BSI-Registrierung
~2028KRITIS-Betreiber: erster Compliance-Nachweis fällig

Es gibt keine Übergangsfrist. Risikomanagement-Maßnahmen, Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung gelten seit dem Tag des Inkrafttretens.

Einrichtungskategorien
Deutschland verwendet eine andere Terminologie als die EU-Richtlinie. Etwa 29.500 Unternehmen in Deutschland sind betroffen.
EU-BegriffDeutscher BegriffAbkürzung
Wesentliche EinrichtungBesonders wichtige EinrichtungbwE
Wichtige EinrichtungWichtige EinrichtungwE
Betreiber kritischer InfrastrukturenBetreiber kritischer AnlagenKRITIS

Die Hierarchie: KRITIS ⊂ bwE ⊂ alle NIS2-Einrichtungen. KRITIS-Betreiber werden automatisch als besonders wichtige Einrichtungen (bwE) eingestuft.

Bußgelder

Nach Einrichtungskategorie
KategorieMaximales BußgeldUmsatzbasierte Alternative
Besonders wichtige Einrichtungen (bwE)10.000.000 EUR2 % des weltweiten Jahresgruppenumsatzes
Wichtige Einrichtungen (wE)7.000.000 EUR1,4 % des weltweiten Jahresgruppenumsatzes
Nach Verstoßart
VerstoßMaximales Bußgeld
Nichtumsetung von Cybersicherheitsmaßnahmen (§30)10 Mio. / 7 Mio. EUR
Nichtmeldung von Sicherheitsvorfällen (§31)10 Mio. / 7 Mio. EUR
Nichteinhaltung von BSI-Anordnungen10 Mio. / 7 Mio. EUR
KRITIS: Verstoß bei der Meldung kritischer Komponenten5.000.000 EUR
KRITIS: Verstoß bei Nachweisverfahren2.000.000 EUR
Registrierungsverstöße, unterlassene BSI-Meldung500.000 EUR
Behinderung von BSI-Prüfungen500.000 EUR
Nichterreichbarkeit der Kontaktstelle100.000 EUR
Geschäftsführerhaftung (§ 38 BSIG)
Eine der wirkungsvollsten Regelungen der deutschen Umsetzung. Leitungsorgane haften persönlich für die Einhaltung der Cybersicherheit.

Drei Kernpflichten

Billigung

Die Geschäftsführung muss die Risikomanagement-Maßnahmen nach § 30 BSIG förmlich genehmigen.

Überwachung

Aktive Kontrolle der Umsetzung - nicht bloße Kenntnisnahme. Die Geschäftsführung muss überprüfen, dass Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.

Schulung

Verpflichtende persönliche Teilnahme an Cybersicherheitsschulungen mindestens alle 3 Jahre. Diese Pflicht ist nicht delegierbar.

Geschäftsführer haften persönlich gegenüber ihrem eigenen Unternehmen, wenn sie diese Pflichten schuldhaft verletzen. Die Delegation operativer Aufgaben ist zulässig, die strategische Verantwortung und Überwachung verbleibt bei der Geschäftsführung. Mangelnde technische Kenntnisse sind kein Enthaftungsgrund.

§ 38 BSIG verbietet ausdrücklich vertragliche Haftungsfreistellungen durch Gesellschafter, die in einem groben Missverhältnis zur bestehenden Unsicherheit über die Rechtslage stehen.

BSI-Registrierung
Alle als besonders wichtig oder wichtig eingestuften Einrichtungen müssen sich beim BSI registrieren.

Frist: 6. März 2026 (3 Monate nach Inkrafttreten des BSIG).

Die Registrierung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst ein Konto über Mein Unternehmenskonto (MUK/ELSTER) anlegen, dann über das BSI-Portal registrieren (online seit 6. Januar 2026).

Die Registrierung ist eine Selbstidentifikationspflicht - es erfolgt keine Benachrichtigung durch das BSI. Unternehmen müssen selbst prüfen, ob sie in den Anwendungsbereich fallen. Das BSI kann Unternehmen auch zur Registrierung verpflichten.

Aufsichtsmodell
AspektBesonders wichtig (bwE)Wichtig (wE)
AufsichtProaktiv (ex-ante) - BSI kann jederzeit prüfenReaktiv (ex-post) - nur bei Hinweisen auf Verstöße
Maximales Bußgeld10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Umsatzes7 Mio. EUR oder 1,4 % des weltweiten Umsatzes
PrüfanforderungenRisikobasierte Stichproben durch das BSINur bei begründetem Verdacht
KRITIS-PrüfzyklusAlle 3 Jahre (bei KRITIS-Betreibern)Entfällt