Lieferkette · Art. 21 NIS 2

Ist Ihr KI Anbieter ein Lieferant nach NIS2?

Ja, wenn Ihr Unternehmen einen KI Assistenten bezieht und bei der Arbeit nutzt. Wer ihn liefert, ist ein unmittelbarer Diensteanbieter, und für diese Beziehung verlangt NIS 2 Maßnahmen zur Sicherheit der Lieferkette. Im Durchgang steht der Assistent in 2.2 bei Ihren Programmen und sein Anbieter in 5.1 auf der Lieferantenliste.

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Simon OrzelCory Hisey

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Warum zählt der Anbieter eines KI Assistenten zur Lieferkette?

NIS 2 nennt KI Anbieter nicht eigens. Art. 21 Abs. 2 Buchst. d verlangt aber Maßnahmen für die Sicherheit der Lieferkette, einschließlich der sicherheitsbezogenen Aspekte der Beziehungen zu Ihren unmittelbaren Anbietern oder Diensteanbietern. Wer Ihnen einen KI Assistenten liefert, ist einer davon. In Deutschland steht die Pflicht in § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG.

Bei der Wahl dieser Maßnahmen berücksichtigen Sie die Schwachstellen jedes unmittelbaren Anbieters und die Qualität seiner Produkte und seiner Cybersicherheitspraxis, einschließlich der Sicherheit seiner Entwicklungsprozesse (Art. 21 Abs. 3 NIS 2).

Der Durchgang fragt dafür, wer Ihnen die Rechnung schickt. Ein Programm kann mehrere Anbieter haben, etwa den Hersteller und den Händler, über den Sie es kaufen. Nennen Sie in 2.2 beide, dann stehen beide auf Ihrer Lieferantenliste.

Art. 21 Abs. 2 Buchst. d und Abs. 3 NIS 2 · § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG

Wie kommt der KI Assistent auf die Liste Ihrer Programme?

In Punkt 2.2, „Aufschreiben, was Ihr Unternehmen hat“, steht auf dem Bildschirm „Programme, die alle nutzen“ schon ein Eintrag zum Anhaken: „KI-Assistenten (ChatGPT, Microsoft Copilot)“. Haken Sie ihn an, wenn bei Ihnen ein Assistent im Einsatz ist.

Auf „Welches Programm genau, und von wem?“ schreiben Sie das Produkt, das Sie wirklich nutzen, und daneben, wer es liefert. Fehlt dieser Anbieter noch auf Ihrer Lieferantenliste, legt der Durchgang ihn dort an. Weitere Assistenten ergänzen Sie auf „Programme, die alle nutzen“ als eigene Einträge.

Der Assistent zählt damit als Programm. Er erscheint deshalb auch in 2.3 bei den Programmen, die Sie bewerten, und in 11.1 bei den Anmeldungen, für die Sie den zweiten Faktor festhalten.

Was gehört in die Zeile auf der Lieferantenliste?

In Punkt 5.1, „Aufschreiben, wer für Sie arbeitet“, hat jede Zeile auf dem Bildschirm „Ihre Lieferanten“ zwei Angaben: „Lieferant“ und „Was er für Sie tut“. Schreiben Sie beim KI Anbieter auf, wofür Ihre Leute den Assistenten nutzen und welche Daten er dabei sieht.

Ist der Assistent mit dem Durchgang verbunden, gehört auch das in die Zeile. Läuft das Sprachmodell in der Cloud seines Anbieters, verarbeitet der Anbieter, was der Assistent dort liest. Auf der Seite „Lieferanten“ in der App können Sie zusätzlich „Systemzugriff“ und „Datenzugriff“ festhalten.

Für Unternehmen, die selbst bestimmte digitale Dienste anbieten, etwa Cloud oder Rechenzentrumsdienste, schreibt die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 ein solches Verzeichnis vor, mit einer Kontaktstelle und den gelieferten Produkten und Diensten je Anbieter (Anhang Nr. 5.2).

Was sollte der Vertrag mit dem KI Anbieter regeln?

Punkt 5.2, „Festhalten, was Sie mit Ihren Lieferanten vereinbart haben“, fragt zwei Dinge: ob Sicherheitsanforderungen geregelt sind, etwa an Zugänge und Updates, und ob der Lieferant Ihnen Sicherheitsvorfälle melden muss. Große KI Anbieter verhandeln selten. Dann zählen ihre Standardbedingungen.

Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, muss er die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO ergreifen und Ihnen Verletzungen des Schutzes dieser Daten unverzüglich melden (Art. 28 Abs. 3 Buchst. c, Art. 33 Abs. 2 DSGVO). Ein Sicherheitsvorfall ohne personenbezogene Daten fällt nicht darunter. Anthropic etwa schreibt, dass es bei seinen Geschäftsprodukten als Auftragsverarbeiter handelt (Stand Oktober 2026).

Wie viel Regelung angemessen ist, hängt vom Risiko ab. NIS 2 verlangt geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen (Art. 21 Abs. 1), und § 30 Abs. 1 BSIG nennt dafür unter anderem die Größe Ihres Unternehmens, die Umsetzungskosten und wie wahrscheinlich und schwer Vorfälle sind. Für Anbieter bestimmter digitaler Dienste nennt die Durchführungsverordnung zusätzlich Regeln zu Unterauftragnehmern und zur Rückgabe und Löschung von Informationen am Vertragsende (Anhang Nr. 5.1.4).

Ist nichts geregelt, wählen Sie „Nichts davon geregelt“. Neben dem Vertrag können Sie begrenzen, was der Assistent sieht, etwa indem der Schalter für die Aufzeichnungen aus bleibt oder ihn eine Person verbindet, die nicht exportieren darf und der nur die passenden Bereiche zugewiesen sind.

Art. 21 Abs. 1 NIS 2 · § 30 Abs. 1 BSIG · Anhang Nr. 5.1.4 DVO (EU) 2024/2690

Wie bewerten Sie das Risiko durch den KI Anbieter?

In Punkt 2.3, „Risiken bewerten“, stufen Sie den Assistenten und seinen Anbieter je einmal ein. Beim Programm denken Sie an seinen schlimmsten realistischen Fall: Es fällt aus, wird angegriffen oder Daten gehen verloren. Beim Lieferanten ist der schlimmste Fall, dass er ausfällt oder selbst einen Sicherheitsvorfall hat.

Die Stufe steht danach auch auf der Lieferantenliste. Hat ein Lieferant die Stufe hoch oder sehr hoch und regelt sein Vertrag weder Sicherheit noch Vorfälle, zeigt ihn der Durchgang vor der Freigabe in 7.3 als offenen Punkt. Dasselbe gilt für eine Anmeldung am Assistenten, für die Sie in 11.1 keinen zweiten Faktor festhalten.

So geht das im Durchgang

Der KI Assistent und sein Anbieter gehen durch dieselben Punkte wie jedes Programm und jeder Lieferant.

2.2 „Aufschreiben, was Ihr Unternehmen hat“: Auf „Programme, die alle nutzen“ haken Sie „KI-Assistenten (ChatGPT, Microsoft Copilot)“ an, auf „Welches Programm genau, und von wem?“ tragen Sie Produkt und Anbieter ein.

5.1 „Aufschreiben, wer für Sie arbeitet“: Der Anbieter steht damit schon auf „Ihre Lieferanten“. Ergänzen Sie, was er für Sie tut und welche Daten er sieht.

5.2 „Festhalten, was Sie mit Ihren Lieferanten vereinbart haben“: Auf „Was mit jedem geregelt ist“ haken Sie an, was seine Bedingungen und sein Vertrag zur Auftragsverarbeitung regeln.

Ein verbundener Assistent kann diese Zeilen selbst eintragen, auch die über seinen eigenen Anbieter. Sie prüfen sie am Vertrag und schließen die Punkte in der App ab, und die Geschäftsführung gibt in 7.3 frei.

Häufige Fragen

Muss ChatGPT oder Copilot auf die Lieferantenliste?

Wenn Ihr Unternehmen den Dienst bezieht, ja. Punkt 5.1 fragt nach allen direkten Anbietern und Dienstleistern, die Ihre IT oder Ihre Daten berühren, und ein KI Assistent sieht, was Ihre Leute ihm geben. Auf die Liste kommt, wer Ihnen die Rechnung schickt; kaufen Sie über einen Händler, nennen Sie in 2.2 auch den Hersteller.

Brauchen wir einen eigenen Vertrag mit dem KI Anbieter?

NIS 2 verlangt angemessene Maßnahmen für die Beziehung; einen bestimmten Vertrag schreibt es nicht vor. Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, verlangt Art. 28 Abs. 3 DSGVO einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung oder ein anderes Rechtsinstrument. Bei großen Anbietern sind das meist deren Standardbedingungen. Halten Sie in 5.2 fest, was sie regeln.

Was gilt für ein Sprachmodell auf eigenen Servern?

Läuft das Modell auf Ihrer eigenen Hardware, geht das, was der Assistent liest, an keinen KI Anbieter. Das Programm gehört trotzdem in 2.2. Wer Ihnen Software, Lizenz oder Wartung dafür liefert, ist ein Lieferant wie jeder andere. Was Sie ganz selbst betreiben, bleibt ohne Anbieter.

Ist nisd2.eu dann auch ein Lieferant?

Ja, wenn Sie den Durchgang auf nisd2.eu führen, denn dort liegen Ihre Angaben. Hat der Betreiber einer Instanz das eingerichtet, setzt ihn die App einmal selbst auf Ihre Lieferantenliste, mit seinen eigenen Antworten aus dem Lieferantenportal, und als Clouddienst auf Ihre Liste aus 2.2. Die Zeile können Sie wie jede andere löschen; danach legt die App sie nicht wieder an.

Weiterlesen

Quellen

  • Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS 2), Art. 21 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. d und Abs. 3, EUR-Lex, CELEX 32022L2555
  • BSIG, § 30 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4, gesetze-im-internet.de
  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690, Art. 1 und Anhang Nr. 5.1.4 und 5.2, EUR-Lex, CELEX 32024R2690
  • Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 28 Abs. 3, Art. 32 und Art. 33 Abs. 2, EUR-Lex, CELEX 32016R0679
  • Anthropic Privacy Center, Artikel 9267385 (Rolle als Auftragsverarbeiter), privacy.claude.com, Stand Oktober 2026
  • open-isms, lib/asset-inventory/catalog.ts, lib/durchgang/ratings.ts, lib/durchgang/gaps.ts, server/trpc/routers/durchgang.ts (specifyAssets) und lib/supplier-portal/platform-supplier.ts, github.com/NISD2/open-isms

In der Praxis

Wo das im Durchgang vorkommt

Im Durchgang werden daraus Schritte, die Sie ausfüllen, mit dem Gesetz jeweils daneben erklärt. Öffnen Sie einen Schritt, um ihn ausgefüllt am Beispiel einer erfundenen Firma zu sehen.

  1. Risikomanagement

    Aufschreiben, was Ihr Unternehmen hat

    Eine Liste der Abläufe, Programme und Geräte, mit denen Sie arbeiten.

  2. Lieferkettensicherheit

    Aufschreiben, wer für Sie arbeitet

    Eine Liste Ihrer Lieferanten und Dienstleister.

  3. Lieferkettensicherheit

    Festhalten, was Sie mit Ihren Lieferanten vereinbart haben

    Für jeden Lieferanten: Was regelt der Vertrag zur Sicherheit?

Was der Durchgang kostet

NIS2 Durchgang
Die geführte Umsetzung auf nisd2.eu.

4.800 € netto im Jahr, zzgl. USt.

30 Tage Geld zurück

Auf Rechnung, 30 Tage Zahlungsziel. Kündigung in den ersten 30 Tagen, vor dem ersten Export oder der ersten Freigabe: Rechnung storniert oder Geld zurück.

Geführte NIS 2 Umsetzung, Schritt für Schritt

Verlauf der Änderungen und Freigaben, vorzeigbar beim BSI

Fristen und Erinnerungen je Anforderung

Sicherheitsfragebogen an Ihre Lieferanten

Export als PDF oder CSV, jederzeit

Preise und Bedingungen

Sie sollen sich um NIS2 kümmern?

Am Ende haben Sie alles in einem Dokument: was getan ist, was noch offen ist, und die Freigabe Ihrer Geschäftsführung mit Namen und Datum. Die Texte schreibt die App.

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Der NIS2 Durchgang: Ihr Weg Schritt für Schritt, die ersten Punkte erledigt