TOMs nach DSGVO: technische und organisatorische Maßnahmen
TOMs sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen, mit denen Sie personenbezogene Daten schützen, etwa Verschlüsselung, Zugriffsrechte, Datensicherung und Regeln für Beschäftigte. Art. 32 DSGVO verlangt ein Schutzniveau, das dem Risiko für die betroffenen Menschen angemessen ist. Eine feste Liste schreibt das Gesetz nicht vor.
Was verlangt Art. 32 DSGVO?
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, „um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten“ (Art. 32 Abs. 1). Sie berücksichtigen den Stand der Technik, die Kosten, Art, Umfang, Umstände und Zwecke der Verarbeitung und die Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten der Menschen.
Die Maßnahmen schließen „gegebenenfalls unter anderem“ ein: Pseudonymisierung und Verschlüsselung (Buchst. a), die dauerhafte Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme (b), die rasche Wiederherstellung nach einem Zwischenfall (c) und ein Verfahren, das die Wirksamkeit regelmäßig überprüft (d). Das Wort „gegebenenfalls“ steht im deutschen Text seit einer Berichtigung von 2018.
Bei der Bewertung zählen besonders Vernichtung, Verlust, Veränderung, unbefugte Offenlegung und unbefugter Zugang (Abs. 2). Abs. 4 verlangt außerdem Schritte, damit Beschäftigte mit Zugang zu personenbezogenen Daten diese nur auf Anweisung verarbeiten.
Art. 32 Abs. 1, 2 und 4 DSGVO
Wie wählen Sie angemessene Maßnahmen aus?
Maßstab ist das Risiko für die Menschen, deren Daten Sie verarbeiten. Die Datenschutzkonferenz (DSK) ist die Konferenz der deutschen Aufsichtsbehörden. In ihrem Kurzpapier Nr. 18 beschreibt sie das Risiko mit zwei Größen: der Schwere eines möglichen Schadens, etwa einer Rufschädigung oder eines finanziellen Verlusts, und der Wahrscheinlichkeit, dass er eintritt.
Das Ergebnis ordnet die DSK in die Stufen geringes Risiko, Risiko und hohes Risiko. Ist ein hohes Risiko zu erwarten, bestimmen Sie die Maßnahmen nach ihren Hinweisen zum Verzeichnis schon im Rahmen einer Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35.
Für die Auswahl verweist die DSK in denselben Hinweisen auf ihr Standard-Datenschutzmodell (SDM), auf den IT-Grundschutz des BSI und auf ISO Normen. Das SDM, Version 3.1 von 2024, ordnet Maßnahmen sieben Gewährleistungszielen zu, von Datenminimierung bis Intervenierbarkeit, also der Möglichkeit für Betroffene, ihre Rechte durchzusetzen. Es liest diese Ziele aus der Sicht der betroffenen Personen.
Art. 32 Abs. 1 · Art. 35 DSGVO
Wo und wie Sie die TOMs beschreiben
Art. 32 schreibt kein eigenes Dokument vor. Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten soll aber, wenn möglich, eine allgemeine Beschreibung der Maßnahmen enthalten (Art. 30 Abs. 1 Buchst. g), und nach der DSK ist diese Beschreibung trotz „wenn möglich“ der Regelfall.
Die Beschreibung soll so konkret sein, dass die Aufsichtsbehörde eine erste Prüfung der Rechtmäßigkeit vornehmen kann (DSK, Kurzpapier Nr. 1). Sie dürfen auf vorhandene Unterlagen verweisen, etwa ein Sicherheitskonzept aus Ihrer Informationssicherheit, und ergänzen dann, was für eine Verarbeitung zusätzlich gilt.
Art. 32 gilt auch für Auftragsverarbeiter, und Ihr Unternehmen arbeitet nur mit solchen, die hinreichende Garantien bieten (Art. 28 Abs. 1). Der Vertrag verpflichtet sie auf alle nach Art. 32 erforderlichen Maßnahmen und darauf, Ihnen die Informationen zum Nachweis zu geben (Art. 28 Abs. 3 Buchst. c und h). Lassen Sie sich ihre Beschreibung geben, bevor Sie sie beauftragen.
Art. 28 Abs. 1 und 3 · Art. 30 Abs. 1 Buchst. g DSGVO
Beispiel: die TOMs eines Betriebs mit 80 Beschäftigten
Die Muster Metall GmbH, ein erfundener Betrieb, beschreibt ihre TOMs nach den Buchstaben von Art. 32 Abs. 1. Ein schwacher Satz wäre: „Wir schützen Daten nach dem Stand der Technik.“ Er sagt nicht, was im Betrieb geschieht.
Ihre Beschreibung sagt stattdessen: Die Festplatten aller Laptops sind verschlüsselt, der Wiederherstellungsschlüssel liegt getrennt vom Gerät (a). Rechte werden über Rollen vergeben, E-Mail und Fernzugriff verlangen einen zweiten Faktor (b). Der Server wird täglich gesichert, und die letzte geglückte Wiederherstellung ist mit Datum vermerkt (c).
Zu Buchstabe d steht dort, wer die Maßnahmen wann prüft: die Geschäftsführung mit dem externen Datenschutzbeauftragten. Pseudonymisierung setzt die Firma bisher nicht ein und hält fest, warum.
Welche Fehler Sie bei TOMs vermeiden sollten
Übernehmen Sie keine Vorlage unverändert. Sie beschreibt Maßnahmen, die in Ihrem Betrieb vielleicht nicht gelten, und Ihr Unternehmen muss nachweisen können, was es tatsächlich tut (Art. 5 Abs. 2).
Zählen Sie nicht nur Technik auf. Zu den organisatorischen Maßnahmen gehören etwa die Verpflichtung auf Vertraulichkeit, Anweisungen an Beschäftigte nach Art. 32 Abs. 4 und ein Rollen- und Rechtekonzept.
Vergessen Sie Buchstabe d nicht. Ohne ein Verfahren, das die Wirksamkeit prüft, bleibt die Beschreibung ein Stand von einem Tag. Art. 24 Abs. 1 verlangt, Maßnahmen erforderlichenfalls zu überprüfen und zu aktualisieren.
Übernehmen Sie NIS 2 Maßnahmen nicht ungeprüft. Sie schützen Ihre Systeme, Art. 32 fragt nach dem Risiko für die Menschen, deren Daten Sie verarbeiten.
Mit einem KI Assistenten: was er für die TOMs entwerfen kann
Ein KI Assistent wie Claude, ChatGPT oder Copilot kann aus Ihren Unterlagen eine Beschreibung nach den Buchstaben a bis d entwerfen und Lücken markieren, etwa fehlende Angaben zur Pseudonymisierung. Über MCP (Model Context Protocol), einen offenen Standard, liest er dafür auch Ihren NIS 2 Durchgang. Wie das geht, zeigt unser Artikel zu TOMs mit KI aus Ihren NIS 2 Unterlagen.
Ob eine Maßnahme dem Risiko angemessen ist, entscheidet Ihr Unternehmen als Verantwortlicher (Art. 32 Abs. 1). Prüfen Sie jeden Satz des Entwurfs gegen das, was im Betrieb wirklich eingerichtet ist.
Geben Sie dem Assistenten Unterlagen mit personenbezogenen Daten, verarbeitet sein Anbieter diese mit. Handelt er als Auftragsverarbeiter, braucht es einen Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Ein DSGVO Durchgang auf nisd2.eu ist in Arbeit, mit demselben MCP Server wie der NIS 2 Durchgang.
Was der NIS 2 Durchgang davon schon festhält
Die Gesamtdokumentation aus dem Export enthält Konzepte, auf die Ihre Beschreibung nach Art. 32 verweisen kann; die Beschreibung selbst führen Sie getrennt davon.
Auf der Seite „Export“ öffnen Admins, Prüfer und die Geschäftsführung „Alles in einem Dokument“. Das ist die Gesamtdokumentation mit Stand und Datum, die Sie mit „Als PDF speichern“ ablegen.
Unter „Dokumente“ steht der Wortlaut der Konzepte, die Sie im Durchgang geschrieben haben, darunter das Kryptokonzept aus 9.1, das Konzept für Personal, Zugänge und IT aus 10.1 und der Notfallplan für den Betrieb aus 4.2.
Ihre Beschreibung kann auf dieses PDF verweisen, wie es die DSK vorsieht. Unterlagen, auf die Sie verweisen, legen Sie der Aufsichtsbehörde nach den Hinweisen der DSK auf Anfrage ebenfalls vor.
Welcher Punkt zu welchem Buchstaben von Art. 32 Abs. 1 passt, zeigt nach unserer eigenen Zuordnung der Artikel zu TOMs mit KI aus Ihren NIS 2 Unterlagen. Nach dem Risiko für die betroffenen Menschen und nach Pseudonymisierung fragt der Durchgang nicht; das ergänzt Ihr Unternehmen.
Häufige Fragen
Welche TOMs sind Pflicht?
Eine feste Liste gibt es nicht. Art. 32 Abs. 1 nennt Beispiele, die „gegebenenfalls“ gelten, und verlangt ein Schutzniveau, das dem Risiko angemessen ist. Welche Maßnahmen das sind, hängt von Ihren Verarbeitungen ab; halten Sie fest, warum Sie eine genannte Maßnahme nicht einsetzen.
Was ist der Unterschied zwischen technischen und organisatorischen Maßnahmen?
Technische Maßnahmen wirken in Geräten und Programmen, etwa Verschlüsselung, Datensicherung oder ein zweiter Faktor bei der Anmeldung. Organisatorische Maßnahmen regeln, was Menschen tun: Rollen und Rechte, Verpflichtung auf Vertraulichkeit, Anweisungen und Schulung. Art. 32 verlangt beides.
Gibt es eine Checkliste für TOMs?
Die DSK listet in ihren Hinweisen zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Stand Februar 2018) typische Maßnahmen für jeden Bereich von Art. 32 Abs. 1, von der Pseudonymisierung bis zum Notfallkonzept. Sie leitet jede Liste mit „u. a.“ ein, die Listen sind also Beispiele. Nutzen Sie sie als Prüfliste und schreiben Sie auf, was bei Ihnen gilt.
Wie oft müssen TOMs überprüft werden?
Einen festen Abstand nennt die DSGVO nicht. Art. 32 Abs. 1 Buchst. d verlangt ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Art. 24 Abs. 1 eine Überprüfung und Aktualisierung „erforderlichenfalls“. Legen Sie den Abstand selbst fest, prüfen Sie zusätzlich, wenn eine neue Verarbeitung oder ein neues Programm dazukommt, und halten Sie Datum und Ergebnis fest.
Weiterlesen
- NIS 2 und DSGVO — die SchnittmengeArtikel 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung) deckt einiges aus Artikel 21 NIS 2 ab. Doppelmeldungen bei Vorfällen, getrennte Aufsichten, gemeinsame Nachweise.
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): wann Sie einen brauchenWann ein Dienstleister Auftragsverarbeiter ist, was nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO in den Vertrag gehört und was Sie danach prüfen.
Quellen
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 5 Abs. 2, Art. 24, 28, 30, 32 und 35, mit der Berichtigung zu Art. 32 Abs. 1 im ABl. L 127 vom 23.5.2018, CELEX 32016R0679, publications.europa.eu
- Datenschutzkonferenz (DSK), Kurzpapier Nr. 18 zum Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, Stand 26.04.2018, datenschutzkonferenz-online.de
- DSK, Kurzpapier Nr. 1, Stand 17.12.2018, und Hinweise zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Stand Februar 2018, datenschutzkonferenz-online.de
- DSK, Das Standard-Datenschutzmodell, Version 3.1, beschlossen am 14. Mai 2024, datenschutzkonferenz-online.de
- open-isms, messages/durchgang (Punkte 4.2, 9.1 und 10.1), messages/export und components/export/CompleteExport.tsx, github.com/NISD2/open-isms
In der Praxis
Wo das im Durchgang vorkommt
Im Durchgang werden daraus Schritte, die Sie ausfüllen, mit dem Gesetz jeweils daneben erklärt. Öffnen Sie einen Schritt, um ihn ausgefüllt am Beispiel einer erfundenen Firma zu sehen.
In Arbeit
Der DSGVO Durchgang
Nach dem NIS 2 Durchgang entsteht auf nisd2.eu ein DSGVO Durchgang. Er wird mit demselben MCP Server arbeiten, sodass Ihr eigener KI Assistent auch dort ausfüllen kann. Einen Termin nennen wir noch nicht. Wenn Sie sich vormerken, schreiben wir Ihnen, sobald er bereitsteht.
Mit einem kostenlosen Konto auf nisd2.eu. Die Vormerkung beenden Sie jederzeit auf derselben Seite.
Sie sollen sich um NIS2 kümmern?
Am Ende haben Sie alles in einem Dokument: was getan ist, was noch offen ist, und die Freigabe Ihrer Geschäftsführung mit Namen und Datum. Die Texte schreibt die App.


