Löschkonzept nach DSGVO: was es regeln muss
Ein Löschkonzept legt für jede Art personenbezogener Daten fest, wie lange sie bleiben, ab wann die Frist läuft, wer löscht und wie. Es setzt zwei Pflichten um: Daten nicht länger als nötig zu speichern (Art. 5 Abs. 1 Buchst. e DSGVO) und sie unverzüglich zu löschen, wenn ein Grund aus Art. 17 vorliegt. Sicherungskopien gehören dazu.
Welche Pflichten stehen hinter dem Löschkonzept?
Das Wort Löschkonzept steht nicht in der DSGVO, die Pflichten dahinter schon. Personenbezogene Daten dürfen nur so lange in einer Form gespeichert werden, die Personen erkennbar macht, „wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist“ (Art. 5 Abs. 1 Buchst. e).
Art. 17 Abs. 1 verpflichtet Ihr Unternehmen, Daten unverzüglich zu löschen, wenn ein dort genannter Grund vorliegt, etwa wenn sie für ihren Zweck nicht mehr notwendig sind oder eine Einwilligung widerrufen wurde. Das gilt auf Verlangen und, wie die Datenschutzkonferenz (DSK) in ihrem Kurzpapier Nr. 11 schreibt, auch ohne Verlangen.
Ausnahmen nennt Art. 17 Abs. 3, etwa eine rechtliche Pflicht zur Aufbewahrung (Buchst. b) oder die Verteidigung von Rechtsansprüchen (Buchst. e). Nach der DSK erlauben auch sie keine zeitlich unbegrenzte Speicherung: Ist ihr Zweck erreicht, wird gelöscht.
Art. 5 Abs. 1 Buchst. e · Art. 17 Abs. 1 und 3 DSGVO
Was ein Löschkonzept regeln muss
Im Kern ist es eine Löschregel je Datenart: die Frist, das Ereignis, ab dem sie läuft, und die Grundlage. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) nennt als gute Praxis einzelner Unternehmen eine Tabelle, die Datenart, Rechtsgrundlage und Frist zusammenführt.
Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) der DSK regelt das Löschen in seinem Baustein 60. Danach legen Sie fest, wer Löschungen prüft, anordnet und durchführt. Schnellformatieren oder die bloße Zusage, Daten nicht mehr zu nutzen, reichen dort ausdrücklich nicht aus.
Gelöscht ist ein Datum nach dem SDM erst, wenn auch keine Kopie mehr bei Ihnen oder einem Auftragsverarbeiter liegt. Auftragsverarbeiter löschen nach Vertragsende die Daten oder geben sie zurück und löschen vorhandene Kopien (Art. 28 Abs. 3 Buchst. g). Empfängern teilen Sie jede Löschung mit, soweit das möglich und verhältnismäßig ist (Art. 19).
Art. 19 · Art. 28 Abs. 3 Buchst. g DSGVO
Was gilt für Datensicherungen?
Eine Datensicherung ist eine Kopie. Nach dem SDM Baustein 60 betrifft die Löschpflicht grundsätzlich auch Sicherungskopien, aber nicht zwingend im selben Moment wie im laufenden System. Dauert ein sicheres Löschen im Backup so lange, dass es ohnehin mit dem planmäßigen Überschreiben zusammenfiele, kann es in diesem Zuge geschehen.
Die entscheidende Regel betrifft die Rücksicherung. Spielt Ihre IT Daten aus einer Sicherung zurück, kommen bereits gelöschte Daten wieder. Das SDM verlangt, sie danach unmittelbar erneut zu löschen, und Prozesse, die das überwachen.
Der EDSA hält es nicht immer für ratsam, Sicherungen zu ändern, weil sie vor Angriffen wie Ransomware schützen. Dann braucht es nach seinem Bericht vom Februar 2026 ein Verfahren, das Löschanträge festhält und auf wiederhergestellten Systemen umsetzt. Die Hälfte der antwortenden Aufsichtsbehörden äußerte dort Bedenken beim Löschen in Sicherungen.
Ihr Löschkonzept nennt deshalb für jedes Sicherungssystem, wie lange Kopien liegen, und führt eine Liste der Löschungen, die nach einer Rücksicherung erneut abgearbeitet wird. Die Liste nennt, welcher Datensatz zu löschen ist, etwa über eine Kundennummer. Für die Dokumentation von Löschungen verlangt das SDM, dass sie keine Inhaltsdaten enthält, die zu löschen sind.
Beispiel: eine Löschregel und eine Rücksicherung
Die Muster Metall GmbH, ein erfundener Betrieb mit 80 Beschäftigten, bewahrt Schriftverkehr zu Aufträgen als Handelsbriefe sechs Jahre auf (§ 257 Abs. 1 und 4 HGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Brief kam oder ging (Abs. 5). Eine E-Mail vom März 2026 bleibt also bis Ende 2032.
Ihre tägliche Sicherung hält sie im Beispiel 30 Tage. Nach einem Angriff spielt ihre IT den Stand von vor zwei Wochen zurück. Vor dem Neustart arbeitet sie die Löschliste dieser zwei Wochen erneut ab; dort steht etwa die Kundennummer einer Kundin, die ihre Einwilligung zum Newsletter widerrufen hatte, und ihre Adresse ist danach wieder gelöscht.
Welche Fehler Sie beim Löschkonzept vermeiden sollten
Setzen Sie nicht eine Frist für alles, nur weil sie sicher klingt. Daten ohne Aufbewahrungspflicht bleiben dann zu lange, und ein allgemeiner Verweis auf Aufbewahrungspflichten genügt nach der DSK nicht.
Löschen Sie nicht nur im Hauptsystem. Kopien können auch in Postfächern, auf mobilen Geräten und in Clouddiensten liegen; das SDM verlangt Prozesse, die alle Kopien erfassen. Für ausgemusterte Geräte sieht Punkt 10.1 des NIS 2 Durchgangs sicheres Löschen oder Vernichten vor.
Aufbewahren heißt nicht weiter nutzen. Die Ausnahme in Art. 17 Abs. 3 Buchst. b gilt nur, „soweit“ die Verarbeitung für die rechtliche Pflicht erforderlich ist.
Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DSGVO
Mit einem KI Assistenten: was er für das Löschkonzept vorbereiten kann
Ein KI Assistent wie Claude, ChatGPT oder Copilot kann aus Ihrem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten eine Tabelle aller Datenarten anlegen und je Datenart eine Löschregel vorschlagen. Über MCP (Model Context Protocol), einen offenen Standard, liest er auch, was der NIS 2 Durchgang zu Ihren Sicherungssystemen festhält.
Prüfen Sie jede vorgeschlagene Frist im aktuellen Gesetzestext. § 257 Abs. 4 HGB etwa gilt seit dem 1. Januar 2025 in neuer Fassung und nennt für Buchungsbelege acht Jahre. Welche Frist gilt, entscheidet Ihr Unternehmen als Verantwortlicher.
Löschlisten können personenbezogene Daten enthalten, die dann auch der Anbieter des Assistenten verarbeitet. Handelt er als Auftragsverarbeiter, braucht es einen Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Ein DSGVO Durchgang auf nisd2.eu ist in Arbeit, mit demselben MCP Server wie der NIS 2 Durchgang.
Was der NIS 2 Durchgang davon schon festhält
Punkt 4.4 hält Ihre Sicherungssysteme fest; wie lange Kopien liegen und was nach einer Rücksicherung mit gelöschten Daten geschieht, fragt er nicht.
Auf dem Weg des Durchgangs kommt 4.4 Die Datensicherung festhalten weiter unten, direkt nach 4.2 Den Notfallplan für den Betrieb schreiben. In 4.4 tragen Sie je Sicherungssystem ein, wie oft es sichert und wann eine Wiederherstellung daraus zuletzt geklappt hat. Ergänzen Sie in Ihrem Löschkonzept für jedes dieser Systeme, wie lange es Kopien aufbewahrt.
In 4.4 rät der Durchgang außerdem, jeden Cloud- und Softwareanbieter zu fragen, was er für Sie aufbewahrt. Dieselbe Antwort zeigt, wo Kopien Ihrer Daten liegen, die Ihr Löschkonzept erfassen muss.
Im Notfallplan aus 4.2 geht ein System laut Abschnitt „Wiederherstellung“ erst nach einer Prüfung wieder in Betrieb. Ergänzen Sie unter „Weitere Regelungen“, dass zu dieser Prüfung das erneute Abarbeiten der Löschliste gehört.
Ein Assistent kann 4.4 ausfüllen, Sie prüfen und schließen den Punkt ab. Für das Löschkonzept selbst hat der Durchgang keinen Bildschirm.
Häufige Fragen
Wie lange darf man personenbezogene Daten speichern?
So lange, wie sie für ihren Zweck erforderlich sind (Art. 5 Abs. 1 Buchst. e). Verlangt ein Gesetz längere Aufbewahrung, etwa § 257 HGB mit sechs, acht oder zehn Jahren je nach Unterlage, greift für diese Zeit die Ausnahme aus Art. 17 Abs. 3 Buchst. b. Danach wird gelöscht.
Was ist der Unterschied zwischen Löschen und Sperren?
Löschen macht Daten so unkenntlich, dass sich keine Person mehr daraus erkennen lässt (SDM Baustein 60). Sperren heißt in der DSGVO Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18): Die Daten bleiben gespeichert, werden aber nur noch eng begrenzt verarbeitet. § 35 BDSG lässt in einigen Fällen die Einschränkung an die Stelle der Löschung treten, etwa bei vertraglichen Aufbewahrungsfristen; die DSK legt diese Regeln eng aus.
Gibt es eine DIN Norm für das Löschkonzept?
Die DIN 66398 von 2016, „Leitlinie zur Entwicklung eines Löschkonzepts mit Ableitung von Löschfristen für personenbezogene Daten“, ist laut DIN Media zurückgezogen und durch die DIN EN ISO/IEC 27555:2025-09 ersetzt, „Leitlinien zur Löschung personenbezogener Daten“. Beide sind kostenpflichtig; ihren Inhalt geben wir hier nicht wieder. Die DSGVO schreibt keine Norm vor.
Was tun, wenn jemand die Löschung seiner Daten verlangt?
Prüfen Sie, ob ein Grund aus Art. 17 Abs. 1 vorliegt und keine Ausnahme aus Abs. 3. Informieren Sie die Person unverzüglich, in jedem Fall innerhalb eines Monats; bei komplexen oder vielen Anträgen lässt sich die Frist um zwei Monate verlängern (Art. 12 Abs. 3). Löschen Sie auch bei Auftragsverarbeitern, informieren Sie Empfänger (Art. 19) und halten Sie fest, dass gelöscht wurde.
Weiterlesen
- Betroffenenrechte nach DSGVO: was Ihr Unternehmen beantworten mussAuskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch: welche Rechte es gibt, welche Fristen gelten und wie Sie Anfragen ordnen.
- Verarbeitungsverzeichnis erstellen: was nach Art. 30 DSGVO hineingehörtWer ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen muss, welche Angaben hineingehören und wie Sie mit Ihrer Liste von Abläufen und Programmen anfangen.
- NIS 2 Backup-Strategie nach CIR §4.2Backup-Sicherungs- und Redundanzmanagement: Wiederherstellungszeiten, Speicherorte, Tests, Aufbewahrungsfristen.
Quellen
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 5, 12, 17, 18, 19 und 28, mit der Berichtigung zu Art. 28 Abs. 3 Buchst. g im ABl. L 127 vom 23.5.2018, CELEX 32016R0679, publications.europa.eu
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 35, und Handelsgesetzbuch (HGB), § 257, mit Art. 95 EGHGB, gesetze-im-internet.de
- Datenschutzkonferenz (DSK), Kurzpapier Nr. 11 zum Recht auf Löschung, Stand 17.12.2018, auf der Website der DSK als in Überarbeitung markiert, und Standard-Datenschutzmodell, Baustein 60 „Löschen und Vernichten“, Version 1.0a vom 2. September 2020, datenschutzkonferenz-online.de und datenschutz-mv.de
- Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA), 2025 Coordinated Enforcement Action, Implementation of the right to erasure by controllers, angenommen am 10. Februar 2026, Abschnitte 4.2.5 und 4.2.6, edpb.europa.eu
- DIN Media, Einträge zu DIN 66398:2016-05 und DIN EN ISO/IEC 27555:2025-09, dinmedia.de, Stand Oktober 2026
- open-isms, messages/durchgang (Punkte 4.2, 4.4 und 10.1), lib/durchgang, lib/mcp/walk.ts und server/trpc/helpers/durchgang-inputs.ts, github.com/NISD2/open-isms
In der Praxis
Wo das im Durchgang vorkommt
Im Durchgang werden daraus Schritte, die Sie ausfüllen, mit dem Gesetz jeweils daneben erklärt. Öffnen Sie einen Schritt, um ihn ausgefüllt am Beispiel einer erfundenen Firma zu sehen.
In Arbeit
Der DSGVO Durchgang
Nach dem NIS 2 Durchgang entsteht auf nisd2.eu ein DSGVO Durchgang. Er wird mit demselben MCP Server arbeiten, sodass Ihr eigener KI Assistent auch dort ausfüllen kann. Einen Termin nennen wir noch nicht. Wenn Sie sich vormerken, schreiben wir Ihnen, sobald er bereitsteht.
Mit einem kostenlosen Konto auf nisd2.eu. Die Vormerkung beenden Sie jederzeit auf derselben Seite.
Sie sollen sich um NIS2 kümmern?
Am Ende haben Sie alles in einem Dokument: was getan ist, was noch offen ist, und die Freigabe Ihrer Geschäftsführung mit Namen und Datum. Die Texte schreibt die App.


