Mittelstand

NIS2 umsetzen: so gehen Sie im Mittelstand vor

Sie registrieren Ihr Unternehmen beim BSI, setzen Sicherheitsmaßnahmen in zehn Bereichen um und melden erhebliche Vorfälle. Die Geschäftsleitung überwacht das. Wie gründlich jede Maßnahme sein muss, hängt von Größe und Risiko Ihres Unternehmens ab.

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Simon OrzelCory Hisey

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Der NIS2 Durchgang: Ihr Weg Schritt für Schritt, die ersten Punkte erledigt
Simon OrzelSimon Orzel·Laufend geprüft

Programme und Mitgliedschaften

Die vier Pflichten

NIS 2 ist eine Richtlinie der EU. In Deutschland setzt sie das BSI-Gesetz (BSIG) um. Ein Unternehmen, für das sie gilt, heißt dort „Einrichtung“. Jede Einrichtung hat vier Pflichten.

Registrieren

Sie melden Ihr Unternehmen einmal beim BSI an, über dessen Portal.

Vorschrift
Art. 3 Abs. 4 NIS 2 · § 33 BSIG
Wer
Wer das Unternehmenskonto bei ELSTER verwaltet
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Maßnahmen umsetzen und festhalten

Sie schützen Ihre IT in zehn Bereichen, vom Notfallplan bis zur Anmeldung mit zweitem Faktor. Was Sie entscheiden, halten Sie schriftlich fest.

Vorschrift
Art. 21 NIS 2 · § 30 BSIG
Wer
Wer die IT verantwortet, intern oder als Dienstleister
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Erhebliche Vorfälle melden

Einen erheblichen Sicherheitsvorfall melden Sie dem BSI, die erste Meldung binnen 24 Stunden. Erheblich ist ein Vorfall etwa, wenn er Ihren Betrieb schwer stört.

Vorschrift
Art. 23 NIS 2 · § 32 BSIG
Wer
Wer im Notfall entscheidet
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Die Geschäftsleitung führt

Sie setzt die Maßnahmen um und überwacht sie. Außerdem nimmt sie regelmäßig an einer Schulung teil. Diese Pflichten treffen die Geschäftsleitung selbst.

Vorschrift
Art. 20 NIS 2 · § 38 BSIG
Wer
Geschäftsleitung, persönlich
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Was das für 50 bis 150 Beschäftigte heißt

Sie brauchen kein eigenes Sicherheitsteam. Das Gesetz verlangt keins.

Sie brauchen kein Zertifikat wie ISO 27001. Das Gesetz schreibt keins vor, es kann aber beim Nachweis helfen.

Die Maßnahmen müssen zu Ihnen passen. Maßstab sind Ihre Risikolage, Ihre Größe, die Kosten und wie wahrscheinlich und schwer Vorfälle wären (§ 30 Abs. 1 Satz 2 BSIG).

Sie halten fest, was Sie umsetzen (§ 30 Abs. 1 Satz 3 BSIG). Die Maßnahmen müssen außerdem wirksam sein.

Die Arbeit machen Leute, die Sie schon haben: die Geschäftsleitung, wer die IT verantwortet, und die Abteilungen, die wissen, was der Betrieb braucht.

In welcher Reihenfolge

Jeder Schritt baut auf dem vorigen auf.

  1. 1Prüfen, ob NIS2 für Sie gilt. Das hängt von Ihrem Sektor, der Zahl der Beschäftigten und dem Umsatz ab (§ 28 BSIG).
  2. 2Beim BSI registrieren.
  3. 3Die Geschäftsleitung schulen.
  4. 4Aufschreiben, welche IT Ihr Betrieb nutzt und wer für Sie arbeitet. Danach die Risiken bewerten.
  5. 5Die Maßnahmen beschließen und als Dokumente festhalten: Leitlinie, Notfallpläne und Regeln für Zugänge, Updates und Verschlüsselung.
  6. 6Die Geschäftsleitung liest die Dokumente und gibt sie frei.
  7. 7Danach regelmäßig prüfen, ob alles noch passt.
Die Kurzfassung für die Geschäftsleitung

Ein Beispiel

Eine erfundene Firma: ein Hersteller von Fördertechnik mit 90 Beschäftigten. Die IT betreut ein Mitarbeiter, zusammen mit einem externen Dienstleister.

Die Prüfung ergibt: Maschinenbau steht in Anlage 2 des BSIG. Mit 90 Beschäftigten gilt die Firma als wichtige Einrichtung.

Der Geschäftsführer beantragt ein Organisationszertifikat bei ELSTER. Sobald der Brief mit dem Aktivierungscode da ist, registriert er die Firma im Portal des BSI.

Er nimmt an einer Schulung für die Geschäftsleitung teil.

Der Mitarbeiter für die IT schreibt auf, wovon der Betrieb abhängt: ERP, E-Mail, Konstruktion, Steuerung der Fertigung, Datensicherung. Dazu kommen die Lieferanten, etwa der IT-Dienstleister und der Anbieter des ERP.

Gemeinsam bewerten sie für jeden Eintrag, was passieren kann. Ein Ausfall der Fertigungssteuerung wiegt am schwersten.

Daraus entstehen die Dokumente: die Leitlinie, ein Notfallplan für Vorfälle, ein Notfallplan für den Betrieb und Regeln für Zugänge, Updates und Verschlüsselung.

Der Geschäftsführer liest sie und gibt sie frei. Im Notfallplan steht, wer bei einem Vorfall entscheidet.

So geht das im Durchgang

Der Durchgang auf nisd2.eu führt Sie in dieser Reihenfolge durch die Umsetzung, einen Schritt nach dem anderen.

20 Schritte. Betreiber kritischer Anlagen haben einen Schritt mehr.

Neben jedem Schritt steht die Vorschrift, in einfachen Worten erklärt.

Aus Ihren Antworten entstehen sechs Dokumente, darunter die Leitlinie und die beiden Notfallpläne.

Was noch nicht geht, legen Sie zur Seite und machen weiter.

Wollen Sie einen Punkt bewusst nicht umsetzen, schreiben Sie auf, warum. Die Geschäftsleitung unterschreibt diese Entscheidung mit.

Am Ende gibt die Geschäftsleitung die Dokumente in der App frei, angemeldet mit dem eigenen Zugang. Name und Datum stehen danach auf jedem Dokument.

Häufige Fehler

Auf eine endgültige Anleitung warten

Das BSIG gilt seit dem 6. Dezember 2025. Seitdem gilt auch die Pflicht zu Maßnahmen nach § 30 BSIG.

Zu groß planen

Das Gesetz verlangt verhältnismäßige Maßnahmen, keine größtmöglichen. Systeme zur Angriffserkennung sind zum Beispiel nur für Betreiber kritischer Anlagen Pflicht (§ 31 Abs. 2 BSIG).

NIS2 nur der IT überlassen

Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen umsetzen und überwachen (§ 38 Abs. 1 BSIG). Binden Sie sie von Anfang an ein.

Die Lieferanten vergessen

Die Sicherheit der Lieferkette ist einer der zehn Bereiche (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG). Gemeint sind alle direkten Anbieter und Dienstleister, nicht nur die IT.

Nur Papier

Das Gesetz verlangt wirksame Maßnahmen (§ 30 Abs. 1 BSIG). Ein Dokument, das niemand kennt, schützt nichts.

Quellen

  • Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS 2), Art. 3, 20, 21 und 23 (eur-lex.europa.eu)
  • BSI-Gesetz (BSIG) vom 2. Dezember 2025, §§ 28, 30, 31, 32, 33 und 38, in Kraft seit 6. Dezember 2025 (gesetze-im-internet.de/bsig_2025)
  • BSIG, Anlage 2, Nr. 5.4 Maschinenbau (gesetze-im-internet.de/bsig_2025/anlage_2.html)
  • BSI, Mein Unternehmenskonto und Registrierung im BSI-Portal (bsi.bund.de/dok/muk)

In der Praxis

Wo das im Durchgang vorkommt

Im Durchgang werden daraus Schritte, die Sie ausfüllen, mit dem Gesetz jeweils daneben erklärt. Öffnen Sie einen Schritt, um ihn ausgefüllt am Beispiel einer erfundenen Firma zu sehen.

  1. Registrierung & Meldung

    Beim BSI registrieren

    Ihr Unternehmen meldet sich einmal beim BSI an.

  2. Risikomanagement

    Aufschreiben, was Ihr Unternehmen hat

    Eine Liste der Abläufe, Programme und Geräte, mit denen Sie arbeiten.

  3. Wirksamkeitsbewertung

    Die Managementbewertung festhalten

    Die Geschäftsführung prüft, ob die Maßnahmen wirken, und gibt Ihre Dokumente frei.

Was der Durchgang kostet

NIS 2 Durchgang
Die geführte Umsetzung auf nisd2.eu.

4.800 € netto im Jahr, zzgl. USt.

30 Tage Geld zurück

Auf Rechnung, 30 Tage Zahlungsziel. Kündigung in den ersten 30 Tagen: Rechnung storniert oder Geld zurück.

Geführte NIS 2 Umsetzung, Schritt für Schritt

Verlauf der Änderungen und Freigaben, vorzeigbar beim BSI

Fristen und Erinnerungen je Anforderung

Sicherheitsfragebogen an Ihre Lieferanten

Export als PDF oder CSV, jederzeit

Preise und Bedingungen

Sie sollen sich um NIS2 kümmern?

Am Ende haben Sie alles in einem Dokument: was getan ist, was noch offen ist, und die Freigabe Ihrer Geschäftsführung mit Namen und Datum. Die Texte schreibt die App.

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